Pathologe wegen Betruges und Bestechung zu Haft verurteilt

Saarbrücken (dpa/lrs) - Das Landgericht Saarbrücken hat einen
61-jährigen Pathologen aus dem Saar-Pfalz-Kreis wegen Betruges in 17
Fällen sowie wegen Bestechung im Gesundheitswesen in 97 Fällen zu
zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Gegen seine Ehefrau
(58) verhängte das Gericht am Montag wegen Beihilfe zum Betrug in 17
Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf
Bewährung. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin besteht die
Bewährungsauflage in der Zahlung von 5000 Euro an einen
gemeinnützigen Verein. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Pathologe soll seit 2007 im Bundesgebiet bei niedergelassenen
Fachärzten für eine Zusammenarbeit bei pathologischen Befunden
geworben und entsprechende Proben von ihnen bekommen haben. Die
Anklage warf ihm dabei Abrechnungsbetrug mit einem Schaden von fast
2,6 Millionen Euro vor. Außerdem soll der Mediziner Bestechungsgeld
in Höhe von weit mehr als 100 000 Euro gezahlt haben.

Der Haftbefehl gegen den Angeklagten, der wegen Fluchtgefahr seit
Februar in Untersuchungshaft sitzt, wurde aufrechterhalten. Dem
Urteil am zweiten Prozesstag lag laut Gerichtssprecherin eine
Verständigung zwischen den Beteiligten zugrunde.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt in dem Zusammenhang
mittlerweile gegen elf Ärzte aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz,
Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Gegen den
Angeklagten wird zudem in 27 Fällen wegen des Verdachts von
Fehldiagnosen auf Krebs bei der Analyse von Gewebeproben ermittelt.