Hamburger Senat will neue Corona-Regelungen beschließen

Bislang seht in der Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung vor allem,
was verboten ist. Mit einer neuen Verordnung will der Senat nun
aufzeigen, unter welchen Maßgaben ein normales Leben wieder möglich
sein kann.

Hamburg (dpa/lno) - Für die Hamburgerinnen und Hamburger soll es ab
Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Einschränkungen geben. Die
neue Eindämmungsverordnung, die der Senat am Dienstag beschließen
will, solle in erster Linie nicht mehr aufzeigen, was verboten ist,
sondern welche Maßnahmen und Maßgaben zu erfüllen seien, damit etwas

erlaubt ist, hat Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD)
angekündigt. Vor allem Veranstaltungen dürften betroffen sein -
kulturelle, aber auch Hochzeitsfeiern. Eine Verschärfung gibt es für
Touristen aus den deutschen Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh.
Für sie soll ein Beherbergungsverbot beschlossen werden.

Mit der neuen Verordnung solle das bisherige Verbotsprinzip umgekehrt
werden, hatte Leonhard in der vergangenen Woche angekündigt. «Wir
wollen hin zu: Wir haben das normale Leben, wenn bestimmte Maßgaben
erfüllt sind.» Abstandsregelungen, Masken und Kontaktbeschränkungen
würden aber auch künftig in bestimmten Bereichen dazugehören müssen
.
«Aber es wird auch Dinge geben können, die unter Maßgaben und Abstand

wieder möglich sein werden», sagte sie.

Kultursenator Carsten Brosda (SPD) hatte angekündigt, dass der
nächste Lockerungsschritt ein «aktives Geschehen auf der Bühne»
beinhalten müsse. Es gehe um «ein langsames und verantwortungsvolles
Wiederhochfahren des kulturellen Lebens in der Stadt».

Ab Mittwoch soll auch in Hamburg ein Beherbergungsverbot für Menschen
aus deutschen Corona-Hotspots gelten. Betroffen sind Reisende aus
Kommunen, in denen die von Bund und Ländern vereinbarte Höchstgrenze
von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen
überschritten ist. Ausnahmen gelten für Personen mit negativem
Corona-Test, der aber nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Bei ihrer Ankunft in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, auf
Campingplätzen und anderen Einrichtungen müssen Reisende schriftlich
bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in
einem Corona-Hotspot aufgehalten haben.