Bußgeld wegen Maskenpflicht scheint viele nicht zu schrecken

50 bis 500 Euro kann es kosten, wenn jemand in Berlin nicht wie
vorgeschrieben gegen Corona-Infektionen einen Mund-Nasen-Schutz
trägt. Das Geld haben offensichtlich nicht wenige Fahrgäste von U-
und S-Bahn übrig.

Berlin (dpa/bb) - Wenn der Eindruck nicht täuscht, sind in Berlin
nach wie vor viele Menschen in U- und S-Bahnen oder im Bus ohne
Mund-Nasen-Schutz unterwegs - und das, obwohl dies seit Samstag mit
einem Bußgeld bestraft wird. Genaue Zahlen zu Verstößen lagen dazu am

Sonntag nicht vor, wie ein Polizeisprecher am Sonntag auf dpa-Anfrage
sagte. Es werde nur die Gesamtzahl an Verstößen gegen die
Eindämmungsverordnung erfasst. Konkreter könnten allenfalls die
Ordnungsämter in der kommenden Woche Auskunft geben, die das Bußgeld
verhingen.

Tatsächlich gebe es aber immer wieder Menschen, die nicht wie
vorgeschrieben eine Maske trügen - außer in öffentlichen
Verkehrsmitteln auch nicht in Geschäften oder die Bedienung in der
Gastronomie, stellte der Sprecher fest. So benutzten am Samstagmorgen
von rund 20 Wartenden an der U-Bahnstation Rüdesheimer Platz nur drei
einen Mund-Nasen-Schutz. Im Zug waren es dann schätzungsweise zwei
Drittel, wie ein dpa-Reporter berichtete.

Nur etwas besser sah es beispielsweise in der S-Bahn auf der Strecke
Hauptbahnhof - Tiergarten aus, wo schätzungsweise 80 Prozent eine
Maske trugen. Deutlich weniger waren es am Abend zwischen den
Stationen Tempelhof und Südkreuz der Ringbahn. Kontrollen waren zu
keiner Zeit zu beobachten.

Weil zuletzt immer mehr Fahrgäste keinen Mund-Nasen-Schutz gegen
Corona-Infektionen trugen, hatte der Senat am Dienstag die Sanktion
beschlossen: Bei Verstößen gegen die seit Ende April geltende
Maskenpflicht können 50 bis 500 Euro fällig werden. Die Polizei
kündigte Kontrollen an, unter anderem im Zuge der ohnehin
praktizierten gemeinsamen Streifen mit der BVG.

Eine Sprecherin der für die S-Bahn zuständigen Bundespolizei
erklärte, der Zeitraum seit Samstag sei noch zu kurz, um Bilanz zu
ziehen. Kontrollen habe es auch schon in der Vergangenheit gegegeben
- mit Platzverweisen für ertappte «Masken-Sünder». Dabei seien nur

keine Daten übermittelt worden, wie es jetzt mit Blick auf die
Ordnungsämter der Fall sei.