Dehoga: Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots nötig

Cottbus (dpa/bb) - Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband
Brandenburg (Dehoga) hält das Beherbergungsverbot für Touristen aus
Corona-Hotspots für notwendig. Er tue sich zwar mit der Entscheidung
auch schwer, sagte Präsident Olaf Schöpe am Samstag der Deutschen
Presse-Agentur. «Ich denke aber, um Unheil von uns fernzuhalten, muss
es diese Restriktionen geben.» Schöpe hofft, dass die Leute nicht
zahlreich vor den Hotels und Pensionen stünden und dann wieder
zurückgeschickt werden müssten. Informationen dazu hatte er zunächst

nicht. Er gehe aber davon aus, dass die Menschen aus den betroffenen
Landkreisen selbst die Information über die Beschränkungen hätten.

Brandenburgs Kabinett hatte am Freitag beschlossen, keine Reisenden
aus Gebieten mit vielen neuen Corona-Infektionen mehr ins Land zu
lassen. Das Beherbergungsverbot gilt in Hotels, Pensionen,
Ferienwohnungen und auf Campingplätzen. Wer seit Samstag (27. Juni)
aus einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt kommt, in dem oder in
der es in sieben Tagen vor der Abreise mehr als 50 neue Infektionen
pro 100 000 Einwohner gab, darf nicht mehr einreisen.

Das Aufnahmeverbot aus Risikogebieten gilt nicht für Gäste, die schon
im Land sind und für diejenigen, die einen negativen ärztlich
attestierten Corona-Test haben, der höchstens 48 Stunden vor Anreise
gemacht wurde. Einreisen darf auch, wer aus beruflichen oder
medizinischen Gründen zwingend notwendig nach Brandenburg kommt.

Das Beherbergungsverbot ist auch eine Reaktion auf einen
Virusausbruch in Nordrhein-Westfalen. In einem Schlachtbetrieb der
Firma Tönnies wurden mehr als 1500 Menschen positiv auf das Virus
getestet. Das Land NRW schränkte für die beiden betroffenen Kreise
Gütersloh und Warendorf das Alltagsleben vorläufig bis zum 30. Juni
wieder deutlich ein. Mehrere Bundesländer hatten danach
Beherbergungsverbote für Gäste aus bestimmten Risikogebieten
beschlossen.