Auch Sachsen-Anhalt macht für Reisende aus Corona-Hotspots dicht

Nun ist auch Sachsen-Anhalt auf den Zug aufgesprungen und hat ein
Verbot für Hotels und Campingplätze erlassen, Gäste aus einem
Landkreis mit hohem Corona-Infektionsgeschehen zu beherbergen. Andere
Bundesländer hatten es bereits vorgemacht.

Halle (dpa/sa) - Wer aus Landkreisen mit einem hohem
Corona-Infektionsgeschehen nach Sachsen-Anhalt reisen will, darf
vorerst nicht in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder
Campingplätzen übernachten. Ausnahmen sind möglich, wenn ein frischer

negativer Corona-Test vorliegt. Diese Regelung gelte ab (dem
morgigen) Samstag, teilte das Landesverwaltungsamt als zuständige
Behörde am Freitag in Halle mit. Zuvor hatten bereits andere
Bundesländer eine ähnliche Vorgabe erlassen - am Freitag wurde dann
eine bundeseinheitliche Lösung vermeldet.

Laut dem Landesverwaltungsamt sind Menschen aus Stadt- und
Landkreisen betroffen, in denen in den vergangenen sieben Tagen vor
der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut Robert-Koch-Institut pro
100 000 Einwohner höher als 50 war. Wer aus den betroffenen Kreisen
komme, könne ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen
Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gelte das
Beherbergungsverbot nicht, hieß es.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte über
Einschränkungen für Gäste aus Corona-Risikogebieten bereits laut
nachgedacht. «Ich will nicht verhehlen, dass wir am nächsten Dienstag
im Kabinett eine neue Verordnung beschließen - und dass wir durchaus
auch derzeit sehr stark erwägen, in dieser Verordnung ein sogenanntes
Beherbergungsverbot aufzunehmen», sagte er am Donnerstag in einem
Interview. Allerdings sprach er sich auch dafür aus, dass sich die
Bundesländer im Umgang mit Menschen aus Risikogebieten auf gemeinsame
Richtlinien einigen sollten.

«Touristen sind in Sachsen-Anhalt immer herzlich willkommen,
allerdings müssen wir konsequent und wachsam sein», erklärte der
Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Erfolge im Kampf
gegen die Pandemie dürften nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die
bevorstehenden Ferien und der bereits jetzt ansteigende Reiseverkehr
dürften nicht zu einem rasanten Anstieg der Infektionszahlen führen.

Nun soll in ganz Deutschland gelten: Reisende aus einem Landkreis mit
hohem Corona-Infektionsgeschehen dürfen nur dann in einem Hotel
untergebracht werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt,
dass sie keine Infektion haben. Das geht aus einem Beschluss des
Chefs des Bundeskanzleramtes und der Leiter der Staats- und
Senatskanzleien der Länder vom Freitag hervor, der der Deutschen
Presse-Agentur vorliegt. Das benötigte ärztliche Zeugnis «muss sich
auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48
Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist».

Angesichts des massiven Corona-Ausbruchs beim Fleischkonzern Tönnies
im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen hatten zuvor schon fast
alle Bundesländer Touristen aus der Region abgewiesen. Nur wenige
Bundesländer hatten bislang auf Beherbergungsverbote oder andere
Maßnahmen verzichtet, die in der soeben begonnenen Sommerreisesaison
eine Ausbreitung der Pandemie verhindern sollen. Ausnahmen gibt es
allenfalls für Menschen, die einen negativen Corona-Test vorweisen
können.

Die Bundesregierung rief bei regionalen Corona-Ausbrüchen wie in den
Kreisen Gütersloh und Warendorf zu Solidarität auf und warnte vor
einem Anprangern dort lebender Menschen. «Jede Region kann plötzlich
von einem Ausbruch betroffen sein», sagte Regierungssprecher Steffen
Seibert in Berlin. Er verurteilte es scharf, dass Menschen aus den
Kreisen beleidigt und ihre Autos zerkratzt worden seien. Das sei ein
«völlig inakzeptables und widerwärtiges» Verhalten. Gefragt sei
dagegen gerade in schwierigen Situationen gegenseitiger Respekt.

Wie das Landesverwaltungsamt mitteilte, soll das jetzt verhängte
Beherbergungsverbot für Einreisende aus Infektions-Hotspots in die
überarbeitete Corona-Eindämmungsverordnung des Landes aufgenommen
werden, die Mitte der kommenden Woche in Kraft treten wird. Deshalb
gilt die jetzt verhängte Allgemeinverfügung der Behörde auch vorerst

nur bis Mittwoch.

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