Bund und Länder einigen sich Reise-Regeln - Laschet lobt

Berlin/Düsseldorf (dpa/lnw) - Reisende aus einem Landkreis mit hohem
Corona-Infektionsgeschehen dürfen nur dann in einem Hotel
untergebracht werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt,
dass sie keine Infektion haben. Das geht aus einem Beschluss des
Chefs des Bundeskanzleramtes und der Leiter der Staats- und
Senatskanzleien der Länder vom Freitag hervor, der der Deutschen
Presse-Agentur vorliegt. Das benötigte ärztliche Zeugnis «muss sich
auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48
Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist».

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte dazu zur Deutschen
Presse-Agentur: «Der Einsatz hat sich gelohnt. Gut, dass wir nun
gemeinsame Regelungen aller Länder mit dem Bund dafür haben, wie wir
Risiko-Vorsorge und Reisefreiheit miteinander verbinden.» Nach dem
Corona-Ausbruch im Kreis Gütersloh beim Fleischproduzenten Tönnies
hatten die meisten Bundesländer Reise-Einschränkungen für Menschen
aus Corona-Hotspots beschlossen.

Laschet betonte: «Die Unsicherheit und Stigmatisierung bei Reisenden
aus Gütersloh in den letzten Tagen dürfen sich nicht wiederholen.
Corona besiegen wir nur miteinander, nicht gegeneinander.»