Von streng bis nicht vorhanden: Beherbergungsverbote in den Ländern

Wer aus dem Kreis Gütersloh innerdeutsch in den Urlaub fahren will,
braucht einen negativen Corona-Test oder einen guten Überblick: Viele
Bundesländer haben inzwischen Beherbungsverbote für Menschen aus
Corona-Hotspots erlassen. Mit verschiedenen Ausprägungen.

Gütersloh/Warendorf (dpa/lnw) - Viele Bundesländer haben sogenannte
Beherbungsverbote für Menschen aus deutschen Corona-Risikogebieten
erlassen. Ausnahmen gibt es mit aktuellen negativen Corona-Tests.
Bayern als Vorreiter heißt unterdessen Gäste aus dem Kreis Warendorf,
wo die Infektionen zurückgegangen sind, schon wieder willkommen. In
mehreren Bundesländern müssen auch die eigenen Bürger, wenn sie aus
dem Kreis Gütersloh nach Hause kommen, in Quarantäne. Nur 3 der 16
Bundesländer verzichteten bislang auf Maßnahmen. Ein Überblick.

BADEN-WÜRTTEMBERG: Für Besucher aus einem Kreis mit erhöhtem
Infektionsgeschehen gilt ein Beherbergungsverbot in Hotels,
Gasthöfen, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen sowie auf
Wohnmobilstellplätzen, wenn die Zahl der Neuinfektionen in dem
Heimatkreis der Betreffenden in den sieben Tagen vor der Anreise pro
100 000 Einwohner höher als 50 war.

BAYERN: Menschen aus dem Kreis Warendorf dürfen aktuell wieder nach
Bayern kommen und dort übernachten. Wenn der maßgebliche Inzidenzwert
unter 50 gefallen sei, dürften Bürger aus dem betreffenden Kreis von
bayerischen Beherbergungsbetrieben wieder aufgenommen werden,
erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München
am Freitag. Sollte der Wert am Tag der Anreise wieder über 50
steigen, gälte erneut das Verbot.

BERLIN: Reisende aus sogenannten Risikogebieten in Deutschland müssen
in Berlin für zwei Wochen in Quarantäne, wenn sie keinen aktuellen
negativen Corona-Test vorweisen können. Das wurde am Freitag bekannt.

BRANDENBURG: Brandenburg hat am Freitag ein Verbot für die
Unterbringung von Menschen aus Corona-Risikogebieten beschlossen.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur verständigte sich das
Kabinett auf ein Beherbergungsverbot für Menschen aus Gebieten mit
mehr als 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer
Woche.

BREMEN: Im Land Bremen gibt es aktuell keine Restriktionen für
Personen aus den Kreisen Gütersloh oder Warendorf oder anderen
Regionen Deutschlands.

HAMBURG: Für Besucher aus deutschen Corona-Hotspots gilt ab kommender
Woche Mittwoch in Hamburg ein Beherbergungsverbot. Ausgenommen sind
Personen mit negativem Corona-Test. Hamburger, die aus deutschen
Corona-Hotspots heimkehren, müssen zwei Wochen in häusliche
Quarantäne, solange sie nicht nachweisen können, nicht infiziert zu
sein.

HESSEN: In Hessen gilt ab Samstag ein Beherbergungsverbot für
Menschen aus Regionen mit erhöhtem Corona-Infektionsrisiko.
Ausgenommen sind Menschen mit negativem Corona-Test. Dieser darf
nicht älter als zwei Tage sein. Ausnahmen gibt es auch für Gäste,
deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder
medizinisch veranlasst ist. Auch Besuche eines engen
Familienangehörigen oder Lebenspartners bleiben erlaubt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hier gibt es zwei Stufen für betroffene
Regionen. Rot - wenn die Kennzahl 50 überschritten ist und Gelb, wenn
sie knapp unterschritten ist. Menschen aus Kreisen nach beiden
Kategorien dürfen nicht übernachten, es sei denn sie haben einen
negativen Test. Stichtag ist die Einreise.

NIEDERSACHSEN: Das Nachbarland Nordrhein-Westfalens hat bisher
konkret Menschen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf
Übernachtungen verboten. Obwohl die Kennziffer 50 bei der
7-Tages-Inzidenz im Kreis Warendorf Stand Freitag unterschritten
wurde, gilt das Verbot laut Verordnung wegen der Inkubationszeit
weiter - 14 Tage lang. Ein Ministeriumssprecher sagte, dass das
Verbot aber auch in den nächsten Tagen aufgehoben werden könnte.

NORDRHEIN-WESTFALEN: In NRW gibt es keine Beherbungsverbote. Weder
für Menschen aus dem eigenen Bundesland noch gemäß der Linie anderer

Bundesländer, die sich an der 7-Tage-Inzidenz orientieren.
Reiserückkehrer aus Risikoregionen im Ausland müssen 14 Tage in
Quarantäne.

RHEINLAND-PFALZ: Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht
für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland
beschlossen, die seit Freitag in Kraft ist: 14 Tage Quarantäne bei
Ankunft - oder ein negativer Corona-Test.

SAARLAND: Ab Montag dürfen keine Gäste mehr untergebracht werden, die
aus einem Landkreis mit mehr als 50 Infizierten pro 100 000 Einwohner
kommen. Ausgenommen sind Gäste, die einen negativen Corona-Test
vorlegen können, der nicht älter als zwei Tage ist. Besuche eines
engen Familienangehörigen oder Lebenspartners bleiben erlaubt.

SACHSEN: Für Reisende aus Regionen mit mehr als 50 Corona-Fällen pro
100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen soll es nach dem
Willen des Gesundheitsministeriums ein Beherbergungsverbot geben,
falls die Reisenden keinen negativen Test vorweisen können. Ein
endgültiger Beschluss lag am Freitag noch nicht vor.

SACHSEN-ANHALT: Am Freitagnachmittag teilte das Landesverwaltungsamt
mit, dass Besucher aus Landkreisen mit einem hohen
Corona-Infektionsgeschehen in Sachsen-Anhalt vorerst nicht in
Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten
dürfen. Das gilt ab Samstag. Ausgenommen von dem Verbot sind auch
hier Menschen, die einen negativen Corona-Test nachweisen können.
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte zuvor gesagt, die Frage
sei «nicht ob, sondern wie» man entsprechende Regelungen durchsetzen
werde.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Wer als Tourist aus einem Risikogebiet kommt muss
zwei Wochen in Quarantäne - im Hotel. Ausnahme: Ein negativer Test,
der höchstens zwei Tage alt ist. In Quarantäne müssen auch
Einheimische, die vorher zum Beispiel im Kreis Gütersloh waren.

THÜRINGEN: Einreise- und Beherbergungsverboten sind derzeit nicht
geplant. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die
entsprechenden Ausbrüche in der Regel lokal klar eingrenzbar seien.