Kinderbetreuung im Einzelhandel wieder erlaubt

Kiel (dpa/lno) - Eltern dürfen in Schleswig-Holstein ihre Kinder
künftig wieder in Einzelhandelsgeschäften betreuen lassen. Dazu ist
ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten müssen für vier
Wochen gespeichert werden. Diese Neuerung hat die Landesregierung am
Freitag mit der aktualisierten Landesverordnung zur Bekämpfung des
Coronavirus beschlossen. Diese tritt an diesem Montag in Kraft.

Dann wird auch «im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit das Singen oder
das Musizieren mit Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen unter
Auflagen wieder möglich». Die Akteure müssen einen Mindestabstand von

drei Metern einhalten, zum Publikum von sechs Metern. Alternativen
sind Barrieren zur Verringerung der Übertragung von Tröpfchen.

Wie angekündigt, wurden weitere Lockerungen bei Veranstaltungen
beschlossen. So dürfen in privaten Häusern, Wohnungen und Gärten
unter Auflagen bis zu 50 Personen zusammenkommen - unter Einhaltung
des Abstandsgebots. Der Gastgeber muss die Kontaktdaten der
Teilnehmer vier Wochen aufbewahren. Im öffentlichen Raum werden außer
Festen, Empfängen und Exkursionen auch Führungen wieder möglich, mit

maximal 50 Teilnehmern. Veranstaltungen mit Marktcharakter sind nun
im Freien statt mit 100 Personen mit bis zu 250 zulässig. Erlaubt
sind Veranstaltungen dieser Art auch mit bis zu 100 Personen unter
Auflagen in geschlossenen Räumen. Sportdarbietungen bleiben auf den
Außenbereich beschränkt. Die Regelungen zu Pflegeheimen,
Krankenhäusern und Bildungseinrichtungen gelten weiterhin.

Die Lockerungen seien angesichts der aktuell niedrigen Zahl an
Neuinfektionen möglich, gab die Regierung an. Der Sommerurlaub stehe
bevor, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). «Die Lockerungen
in Kombination mit dem schönen Wetter und der Urlaubsstimmung dürfen
aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir uns noch immer in der
Pandemie befinden.» Es gebe keinen Anlass zur Sorglosigkeit, die
Abstands- und Hygieneregeln müssten weiterhin eingehalten werden.