Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots auch in Hamburg

Bislang müssen sich in Hamburg nur Menschen in Corona-Quarantäne
begeben, wenn sie aus einem Risikogebiet im Ausland kommen. Ab
nächster Woche sind auch Menschen aus deutschen Regionen mit vielen
Neuinfektionen nicht mehr wirklich willkommen.

Hamburg (dpa/lno) - Für Besucher aus deutschen Corona-Hotspots wie
dem Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen gilt ab kommender Woche
auch in Hamburg ein Beherbergungsverbot. Eine entsprechende Änderung
der Corona-Eindämmungsverordnung werde der Senat am Dienstag
beschließen, sagte ein Sprecher der Gesundheitsbehörde am Freitag der
Deutschen Presse-Agentur. Die Regelung tritt einen Tag später in
Kraft. Zuvor hatten bereits mehrere andere Bundesländer
Beherbergungsverbote erlassen.

Ab 1. Juli dürfen dann auch in der Hansestadt Menschen, die aus
Kommunen nach Hamburg kommen, in denen die von Bund und Ländern
vereinbarte Höchstgrenze von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner
binnen sieben Tagen überschritten ist, nicht mehr beherbergt werden.
Ausgenommen sind Personen mit negativem Corona-Test, der aber nicht
älter als 48 Stunden sein darf.

Die neue Regelung sieht vor, dass Touristen bei ihrer Ankunft in
Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und anderen
Einrichtungen schriftlich bestätigen müssen, dass sie sich in den
vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem Corona-Hotspot aufgehalten
haben.

Zugleich werden Hamburger, die aus deutschen Corona-Hotspots
heimkehren, aufgefordert, sich bei den Behörden zu melden und
freiwillig in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne zu begeben,
solange sie nicht nachweisen können, nicht infiziert zu sein.

Für Einreisende aus dem Ausland, die sich zuvor zu einem beliebigen
Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen in einem vom Robert Koch-Institut
(RKI) eingestuften Risikogebiet aufgehalten haben, ist eine
zweiwöchige Quarantäne hingegen weiter verpflichtend. Auf der
RKI-Liste finden sich auch bei Deutschen beliebte Urlaubsländer wie
Schweden, die Türkei oder Ägypten.