Regelungen für Pflegeheime werden ab Juli deutlich gelockert

Ein Café- oder Restaurantbesuch sowie ein Wochenendtrip mit der
Familie - das ist bald für Bewohner von Pflegeheimen wieder möglich
oder mit viel weniger Umstand verbunden. Weil die Zahl der mit dem
Coronavirus Infizierten gering ist, lockert das Land die Auflagen.

Mainz (dpa/lrs) - Vor dem Hintergrund gleichbleibend niedriger
Infektionszahlen in der Corona-Krise lockert das Land Rheinland-Pfalz
die Auflagen für Pflegeheime und Unterkünfte für Menschen mit
Behinderungen deutlich. Damit dürfte der Alltag in diesen
Einrichtungen, in denen vor einigen Wochen noch strikte Regelungen
samt Besuchsverbot galten, wieder ein gutes Stück normaler werden. In
Kraft tritt eine neue Verordnung mit den gelockerten Vorgaben zum 1.
Juli, sie gilt zunächst bis Ende August.

Nicht mehr nötig sind ab dann Quarantänezeiten für Bewohner von
Pflegeheimen beispielsweise nach Klinikaufenthalten oder für neu in
ein Heim ziehende Menschen. Neu aufgenommene Personen müssen fortan
nur noch für sieben Tage einen Mund-Nasen-Schutz tragen - sofern
medizinisch möglich - und werden am Tag der Ankunft sowie an Tag
sieben auf das Virus Sars-CoV-2 getestet. In separaten Räumen müssen
sie nicht mehr untergebracht werden.

Außerdem können Heimbewohner ab Juli zwei Besucher pro Tag zeitlich
unbegrenzt empfangen. Bislang war nur ein Besucher pro Tag für eine
Stunde erlaubt. Die Besucher müssen in den Häusern nach wie vor in
einem Register erfasst werden und Mund-Nasen-Schutz tragen. Einmalig
stelle das Land den Einrichtungen insgesamt 250 000 Masken zur
Verfügung, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler
(SPD).

Darüber hinaus ist künftig ein Verlassen einer Einrichtung für die
Bewohner wieder ohne weiteres möglich, etwa für einen Gang in ein
Café, ein Restaurant oder für einen Spaziergang. Bislang müssen sie
das mit Schutzausrüstung tun, alleine, mit einem gesunden anderen
Bewohner, einem gesunden Heimmitarbeiter oder einem nicht-infizierten
Angehörigen. Davor hatte sich der erlaubte Ausgang sogar nur auf das
nahe Umfeld begrenzen müssen.

Eine Besonderheit gelte für Bewohner von Pflegeheimen, wenn diese
länger als 24 Stunden draußen seien, erklärte Bätzing-Lichtenthäl
er,
beispielsweise auf Besuch bei der Familie oder auf einem
Wochenendtrip. Dann müssten sie nach der Rückkehr sieben Tage lang
einen Mund-Nasen-Schutz tragen und würden ebenfalls zweimal getestet.
Das gelte indes nicht nach einem Krankenhausaufenthalt.

Die Ministerin sagte, die Infektionszahlen seien auf einem stabilen
niedrigen Niveau. In Heimen gibt es derzeit laut Ministerium keinen
mit dem neuen Coronavirus infizierten Menschen. Dies in Kombination
mit der Tatsache, dass mittlerweile alle Einrichtungen
Hygienekonzepte hätten und es ausreichend Schutzausrüstung gebe, habe
dazu geführt, dass nun gelockert werden könne.

Die zuvor strikten Einschränkungen inklusive des zeitweisen
Besuchsverbots in der Pandemie seien nötig gewesen, weil Menschen
über 70 Jahren einen großen Teil der Corona-Toten ausmachten, also
sehr schutzbedürftig seien, betonte Bätzing-Lichtenthäler. «Ziel is
t
es, das Leben in den Einrichtungen wieder so normal wie möglich zu
gestalten.» Der Geschäftsführer der Mainzer Alten- und Wohnheime
gGmbH, Oliver Backhaus, sagte, es sei eine schwierige Balance
zwischen Ansprüchen von Bewohnern und Angehörigen auf der einen Seite
und dem Infektionsschutz auf der anderen. Die neue Verordnung bringe
eine «deutliche Verbesserung».