Ost-Beauftragter Wanderwitz für Änderungen beim Vergaberecht

Treuen (dpa/sn) - Als Konsequenz aus der Corona-Krise hat der
Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, für die
Beschaffung von Schutzkleidung Änderungen beim Vergaberecht ins Spiel
gebracht. Derzeit sei ein tragender Gedanke des Vergaberechts die
Wirtschaftlichkeit, sagte der CDU-Politiker am Freitag nach einem
Treffen mit Unternehmen der sächsischen Textilindustrie im
vogtländischen Treuen. Man müsse für Hersteller von Mehrwegprodukten

bei der Wirtschaftlichkeit aber mindestens Chancengleichheit mit
Einwegprodukten schaffen. «Das Thema Mehrweg ist ein
fachlich-sachliches Kriterium.»

Angesichts der wegen der Corona-Pandemie global unterbrochenen
Lieferketten müsse man über andere Kriterien reden, unterstrich
Wanderwitz, der Parlamentarischer Staatssekretär im
Bundeswirtschaftsministerium ist. Es sei eine gesamtgesellschaftliche
Debatte, wie viel den Menschen die Sicherheit wert ist. Aus seiner
Sicht ist das Vergaberecht auch auf EU-Ebene zu besprechen. In der am
1. Juli beginnenden deutschen Ratspräsidentschaft müsse diskutiert
werden, den Mitgliedsländern mehr Möglichkeiten zu lassen, dass die
Beschaffung nicht europaweit ausgeschrieben werden muss.