Polizei will Maskenpflicht in U-Bahnen und Bussen kontrollieren

Nicht alle Fahrgäste in den U-Bahnen tragen Gesichtsmasken. Das sorgt
für Unmut. Nach langen Debatten sollen nun Bußgelder verhängt werden.

Die Polizei soll kontrollieren. Ob die festgestellten Verstößen aber
tatsächlich geahndet werden, steht nicht fest.

Berlin (dpa/bb) - Wegen der möglichen Bußgelder für Verstöße gege
n
die Maskenpflicht in U-Bahnen und Bussen will die Berliner Polizei
künftig auch dort kontrollieren. Man werde im öffentlichen
Personennahverkehr, in Geschäften, Restaurants und Kneipen auf die
Einhaltung der Corona-Regeln achten, sagte ein Polizeisprecher am
Freitag. Polizisten sollen dazu auch in Bussen und U-Bahnen unterwegs
sein. Für die S-Bahnen sei die Bundespolizei zuständig. Die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) wollen die Fahrgäste mit Aufklebern an allen
Türen ihrer Fahrzeuge noch mal auf die Maskenpflicht hinweisen.

Schon bisher sollten die Menschen in Geschäften und in öffentlichen
Verkehrsmitteln Masken tragen. Viele hielten sich aber nicht daran.
Daher können ab Samstag Bußgelder verhängt werden.

Die BVG will nun Aufkleber an 1300 U-Bahn-Wagen, 1500 Bussen, 350
Straßenbahnen und 6 Fähren anbringen. Die Maßnahme sei als Ergänzun
g
gedacht für viele andere Hinweise zur Maskenpflicht, sagte ein
Sprecher. Es gibt bereits Aushänge, Ansagen in Bahnhöfen und
Fahrzeugen, Bodenaufkleber am Bahnsteig, Laufzeilen auf den
Abfahrtsmonitoren und Informationen im Internet.

Bei Verstößen stellt die Polizei den Tatvorwurf mit Ort, Zeit und
Personalien fest. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, also
einen leichteren Verstoß, werde der Fall an das Gesundheitsamt des
jeweiligen Bezirks weitergeleitet, sagte ein Polizeisprecher.

Die Bezirke können dann über ihre dafür zuständigen Ordnungsämter
ein
Bußgeld verhängen. Bei schwereren Verstößen, die als Straftat gelte
n,
ist die Polizei für die Ahndung zuständig. Für die Festlegung der
Höhe der Bußgelder haben die Behörden einen Ermessensspielraum.

Ob in allen Fällen aber tatsächlich Bußgelder verhängt werden, ist

wegen der vielen Zuständigkeiten von Polizei, Gesundheitsämtern und
Ordnungsämtern nicht klar. Es gab bereits Kritik aus den Reihen der
Polizei, dass aus den aufwendigen Kontrollen gar nicht so viele
verhängte Bußgelder resultieren würden, weil die Bezirksämter in de
r
Hinsicht wenig aktiv seien oder die Verstöße nicht immer
weitergeleitet würden.

In den drei Monaten von Mitte März bis Mitte Juni hatte die Polizei
fast 5000 Verstöße festgestellt. Das waren knapp 1700 Straftaten nach
dem Infektionsschutzgesetz - dabei konnte es um verbotene Öffnungen
von Geschäften, Restaurants, Kneipen oder Imbissen gehen oder um
größere nicht erlaubte Veranstaltungen und Partys. Dazu kamen rund
3100 Ordnungswidrigkeiten wie zu geringe Abstände zu anderen
Menschen. Die Polizei kontrollierte 17 311 Menschen und überprüfte
2783 Geschäfte. 925 Geschäfte mussten geschlossen werden.

Weil zuletzt in Bussen und Bahnen immer mehr Fahrgäste keine Maske
zum Schutz vor Corona-Infektionen trugen, hatte der Senat am Dienstag
ein Bußgeld beschlossen: Bei Verstößen gegen die seit Ende April
geltende Maskenpflicht können ab Samstag 50 bis 500 Euro fällig
werden. «Wir begrüßen alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass es
mehr Disziplin zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen
Nahverkehr gibt», sagte der BVG-Sprecher dazu.