Hessen erlässt Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Risikogebiet

Wiesbaden (dpa) - Auch in Hessen gilt ab Samstag ein
Beherbergungsverbot für Menschen aus Regionen mit erhöhtem
Corona-Infektionsrisiko. Das teilten Ministerpräsident Volker
Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) am Freitag
in Wiesbaden mit. Als Gebiete mit erhöhten Infektionsgefahren gelten
Regionen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro
100 000 Einwohner aufgetreten sind. Dies betrifft laut Robert
Koch-Institut derzeit in Deutschland nur den nordrhein-westfälischen
Kreis Gütersloh (Stand 26.6./10.00 Uhr). Die Daten werden auf den
Internetseiten des RKI und des Hessischen Sozialministeriums
aufgelistet.

Das Beherbergungsverbot gilt in Hessen nicht für Menschen, die einen
ärztlich attestierten negativen Coronatest vorlegen können. «Dieser
darf nicht älter als zwei Tage sein», teilte die Staatskanzlei mit.
Ausnahmen gibt es unter anderem auch für Gäste, deren Aufenthalt
zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch
veranlasst ist. Auch Besuche eines engen Familienangehörigen oder
Lebenspartners bleiben erlaubt.

Mehrere Bundesländer hatten in den vergangenen Tagen Beschränkungen
für Reisende aus Corona-Hotspots erlassen.