Urlaubsverbot für Warendorfer gilt trotz weniger Infektionen weiter

Hannover (dpa/lni) - Das Urlaubsverbot für Menschen aus dem Kreis
Warendorf hat in Niedersachsen auch nach der Unterschreitung des
Grenzwerts von 50 Neuinfektionen noch Gültigkeit. Das bestätigte ein
Sprecher des Gesundheitsministeriums in Hannover am Freitag. Das
Verbot soll erst aufgehoben werden, wenn der nordrhein-westfälische
Kreis den Wert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen
sieben Tagen zwei Wochen am Stück unterboten hat, heißt es in der
Begründung der Regelung. Das sei wegen der Inkubationszeit beim
Coronavirus und Meldeverzögerungen notwendig.

Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass das Verbot auch schon in den
nächsten Tagen aufgehoben werde, wenn sich das Infektionsgeschehen
entsprechend entwickle, betonte der Ministeriumssprecher. Als Teil
der Corona-Verordnung ist die Regelung, die auch für Gütersloh gilt,
ohnehin zunächst bis zum 5. Juli befristet.

Ausgenommen von dem Verbot sind Touristen, die ihren Urlaub schon vor
dem 11. Juni angetreten haben oder ein ärztliches Attest über einen
höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorlegen können. In
Warendorf ist die Kennziffer der Neuinfektionen nach Angaben des
Robert Koch-Instituts zuletzt auf 47,9 gesunken.

Die Stadt Cuxhaven teilte am Freitag zudem mit, dass sie das Verbot
auch auf ihren Strand anwendet. Der Verwaltungsausschuss habe die
örtliche Politik mit breiter Mehrheit aufgefordert, so den Tourismus
aus den beiden nordrhein-westfälischen Landkreisen zu minimieren und
die Ansteckungsgefahr zu senken. «Wer gegen die Strandverbote
verstößt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen», sagte
Oberbürgermeister Uwe Santjer (SPD).