Streit um Corona-Auflagen für Messen

Stuttgart (dpa/lsw) - Messeveranstalter kritisieren Medienberichten
zufolge die Corona-Bestimmungen als ungerecht und fühlen sich
benachteiligt im Vergleich zum Einzelhandel. Sie beschweren sich
darüber, dass sie bei Ausstellungen mit mehr als 500 Personen ab der
geplanten Öffnung am 1. September pro Besucher zehn Quadratmeter
Mindestfläche garantieren müssen, während für den Einzelhandel ab d
em
1. Juli keine Mindestfläche mehr vorgesehen ist, wie «Mannheimer
Morgen» und «Heilbronner Stimme» (Freitag) berichten.

«Diese Regelungen sind in meinen Augen so nicht konsistent und würden
zu einer Ungleichbehandlung der heimischen Messewirtschaft führen»,
sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) den
Blättern. Für Messen müssten die gleichen Vorgaben gelten wie zum
Beispiel für den Handel. Sie kündigte daraufhin Gespräche mit
Sozialminister Manne Lucha (Grüne) an.

Im Sozialministerium zeigte man sich überrascht angesichts der
Äußerungen von Hoffmeister-Kraut. Die entsprechende Messe-Verordnung
sei am Dienstag einvernehmlich vom Kabinett beschlossen worden, auch
mit Zustimmung der Wirtschaftsministerin, teilte ein Sprecher mit.
«Deswegen sind wir doch sehr verwundert, dass jetzt offenbar
nachträglich Kritik an dem gemeinsam Beschlossenen laut wird.»

Insbesondere für Großveranstaltungen wie Messen bestehe aus
infektiologischer Sicht allgemein ein höheres Risiko, so dass eine
Beschränkung der Teilnehmerzahl durch die Zehn-Quadratmeter-Grenze
für erforderlich erachtet wurde, heißt es aus dem Sozialministerium.
Demgegenüber werde «die Festschreibung einer verbindlichen Obergrenze
für den Einzelhandel für nicht praktikabel erachtet». Über die
Abstandsregel werde dort indirekt weiterhin eine Mindestfläche
vorgegeben.