Quarantänepflicht für Einreisende aus Corona-Risikogebieten

Bald starten die Sommerferien - auch in Nordrhein-Westfalen. Kurz
vorher beschließt Rheinland-Pfalz wie schon andere Länder eine
Pflicht zur Quarantäne für Menschen aus Corona-Risikogebieten. Der
Hotel- und Gaststättenverband findet das schmerzlich, aber richtig.

Mainz (dpa/lrs) - Nun hat auch Rheinland-Pfalz auf den massiven
Corona-Ausbruch in Westfalen reagiert. Kurz vor dem Start der
Sommerferien in den ersten Bundesländern - darunter
Nordrhein-Westfalen - am kommenden Wochenende entschied sich die
Landesregierung in Mainz für eine Quarantänepflicht für Menschen, die

aus Corona-Risikogebieten im In- und Ausland einreisen.

Konkret heißt das, dass Personen aus Risikogebieten sich von Freitag
(26. Juni) an nach der Einreise nach Rheinland-Pfalz in der Regel in
eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Für Menschen auf der
Durchreise gelte diese Pflicht nicht, teilte die Staatskanzlei in
Mainz am Donnerstag mit. Sie kann auch entfallen, wenn Betroffene aus
Risikogebieten ein ärztliches Attest haben, das nach einem
Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für einen Infekt
vorliegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein.

«Wir wollen als Landesregierung keine Lex-Gütersloh, sondern eine
Regelung, die für Risikoregionen im In- und im Ausland gilt»,
betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), Wirtschaftsminister
Volker Wissing (FDP) und Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne). Im
Kreis Gütersloh war es zu einem massiven Corona-Ausbruch beim
Fleischbetrieb Tönnies gekommen. Daraufhin waren die
Corona-Beschränkungen für die Menschen in diesem sowie im
Nachbarkreis Warendorf wieder verschärft worden.

Zu Risikoregionen innerhalb Deutschlands zählt Rheinland-Pfalz den
Angaben zufolge die Gebiete, in denen binnen sieben Tagen die Rate
der Neuinfektionen mit dem Coronavirus höher als 50 pro 100 000
Einwohner liegt. Diesen Wert hatten zuvor schon mehrere andere
Bundesländer zum Maßstab für Beherbergungsverbote gemacht. Welche
Regionen im Ausland Risikogebiete sind, richtet sich laut
Staatskanzlei nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts.

Dreyer, Wissing und Höfken betonten, der Ausbruch im Kreis Gütersloh
habe eine Dimension und Geschwindigkeit an den Tag gelegt, die nicht
sicher ausschließen lasse, dass lückenlos alle Infektionsketten
entdeckt werden könnten. Der Präsident des Hotel- und
Gaststättenverbandes Dehoga im Land, Gereon Haumann, sprach von einer
«schmerzlichen, aber richtigen Entscheidung».

Der Geschäftsführer der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH sagte,
Maßnahmen, die dafür sorgten, dass das Land ein sicheres Urlaubsland
bleibe, seien wichtig. Der Aufwand für Tourismusbetriebe müsse aber
gering gehalten werden. Wünschenswert seien hierzu klare und
bundeseinheitliche Regelungen.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Quarantänepflicht tragen
laut Staatskanzlei die Betroffenen aus den Risikogebieten.
Beherbergungsbetriebe seien grundsätzlich nicht für die Quarantäne
geeignet. Bei Verstößen gegen die Pflicht drohten Bußgelder.
Hoteliers könnten sich mit einer Selbstauskunft der Gäste absichern.

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) betonte:
«Lokale Ausbrüche zeigen, dass das Coronavirus weiter unter uns ist
und wie wichtig es ist, schnell und entschieden zu reagieren.»
Abseits der Quarantänepflicht beschloss die Landesregierung auch eine
weitere kleine Ausweitung der Öffnungszeiten für die Gastronomie. Sie
darf nun von 5 bis 24 Uhr Gäste bewirten, zuvor war das erst ab 6 Uhr
morgens erlaubt.