AfD-Fraktion scheitert mit Eilantrag gegen Corona-Regeln

Die AfD-Fraktion hat Zweifel, ob die von der Landesregierung
erlassenen Corona-Beschränkungen rechtens sind. Das soll nun das
Verfassungsgericht in Weimar klären. Mit einem ersten Antrag hat die
Fraktion keinen Erfolg.

Weimar/Erfurt (dpa/th) - Thüringens Verfassungsrichter haben einen
Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Thüringer
Corona-Infektionsschutzverordnung abgewiesen. Sie werde vor einer
Entscheidung über die Verfassungsklage der AfD gegen die von der
Landesregierung verordneten Corona-Einschränkungen nicht außer
Vollzug gesetzt, teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag in
Weimar mit.

Die AfD wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass die derzeit geltende
Corona-Verordnung aufgehoben wird, sagte der stellvertretende
parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, in

Erfurt. Sie regelt unter anderem das Abstandsgebot von 1,5 Metern
sowie das Tragen von Schutzmasken beispielsweise im öffentlichen
Nahverkehr. Die Entscheidung der Verfassungsrichter zu dem Eilantrag
bezeichnete Möller als erwartbar.

Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung mit einer
Abwägung der Folgen. Dabei sei der Verfassungsgerichtshof zu dem
Ergebnis gekommen, dass das Interesse der AfD an der
Außervollzugsetzung hinter der Notwendigkeit der
Infektionsschutz-Grundverordnung zurücktrete. «Die gerügten
Grundrechtsverletzungen sind mit Blick auf das von der Verordnung
verfolgte Ziel eines effektiven Infektionsschutzes von eher geringem
Gewicht und deshalb vorübergehend hinzunehmen», erklärten die
höchsten Thüringer Richter. Der Staat sei zum Schutz des Lebens und
der körperlichen Unversehrtheit der Bürger «nicht nur berechtigt,
sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet».

Die AfD-Landtagsfraktion will nach Angaben von Möller die
Corona-Verordnungen vom 20. Mai und vom 9. Juni durch den
Verfassungsgerichtshof in Weimar überprüfen lassen. Wann die Richter
über die Verfassungsklage entscheiden, sei noch offen.

«Wir haben keine Corona-Krise, wir haben eine Lockdown-Krise», sagte
Möller. Die Infektionszahlen in Thüringen ließen aus Sicht seiner
Fraktion die Vielzahl von Einschränkungen der Grundrechte der Bürger
nicht zu. Als Beispiele nannte Möller Einschränkungen im
Versammlungsrecht, die einige Wochen galten, sowie die Erfassung
persönlicher Daten von Gaststättenbesuchern. «Es gäbe mildere Mitte
l,
mit denen der Staat seine Schutzpflichten wahrnehmen könnte.» Nicht
infrage stehe, dass es Einschränkungen für Infektions-Brennpunkte
geben müsse.

Ein weiteres Problem sei, dass die Einschränkungen auf Verordnungen
der Regierung und nicht auf vom Landtag beschlossenen Gesetzen
basierten, so Möller. «Natürlich hat die Landesregierung einen
Entscheidungsspielraum. Spätestens Mitte April hätte es angesichts
der Infektionszahlen Lockerungen bei vielen Beschränkungen geben
müssen.»

Die Fraktion will laut Möller auch klären lassen, ob es bei den
Verordnungen formale Fehler gab - das gelte für ein Zitiergebot für
die Rechtsgrundlagen, auf denen Verordnungen basierten. Laut Möller
prüfen auch AfD-Fraktionen in anderen Landtagen Verfassungsklagen.