Gastgeber sehen Probleme bei Umsetzung der Quarantäneverordnung

Hotels und Pensionen sollen dafür sorgen, dass Schleswig-Holsteins
Quarantäneverordnung umgesetzt wird. Die Gastgeber wollen aber keine
«Corona-Polizei» sein.

Büsum/St. Peter-Ording (dpa/lno) - Die Umsetzung der neuen
Quarantäneregeln in Schleswig-Holstein bereitet Touristikern
Probleme. «Unsere Gastgeber sind doch keine Corona-Polizei», sagte
der Geschäftsführer vom Büsumer Tourismus Marketing Service TMS, Olaf

Raffel, am Donnerstag. Doch das scheint künftig Aufgabe der Hotels
und Pensionen. «Es wird jetzt sehr darauf ankommen, dass die Anbieter
von Unterkünften bei der Anreise darauf achten, die Gäste im Sinne
der Regeln zu befragen und konsequent im Sinne der Vorgaben zu
handeln», sagte der Amtsdirektor von Eiderstedt, Herbert Lorenzen.

Laut Landesverordnung müssen sich Gäste aus Risikogebieten seit
Donnerstag bei ihrer Einreise nach Schleswig-Holstein in eine
14-tägige Quarantäne begeben oder einen negativen Corona-Test
vorlegen. Alternativ können sie sich auch vor Ort von einem Arzt
testen lassen, wie Lorenzen sagte. Sie müssten dann jedoch in ihren
Unterkünften in Quarantäne bleiben, bis das Testergebnis vorliege.

«Es ist schwierig, was auf uns abgeladen wird», sagte St.
Peter-Ordings Tourismusdirektorin Constanze Höfinghoff: «Vermieter
von Ferienwohnungen sollen jetzt prüfen, ob jemand aus einem
Risikogebiet kommt.»

Die Notwendigkeit einer Quarantäneverordnung sei unbestreitbar,
meinte TMS-Geschäftsführer Raffel. Gesundheit stehe ganz oben auf der
Prioritätenliste. «Aber ich kann dem Gastgeber noch nicht einmal
einen Link geben für eine rechtsverbindliche Liste der Orte, für die
dieses Verbot gilt.» Letztlich könne sich die Liste der als
Risikogebiet eingestuften Landkreise auch täglich ändern, ergänzte
Amtsdirektor Lorenzen.

Raffel sieht schon die Anmeldung der Gäste bei ihren Gastgebern als
problematisch. «Wer kontrolliert, ob jemand «Donald Duck aus
Entenhausen» reingeschrieben hat? Diese Verantwortung und eventuelle
Haftungsrisiken sind noch nicht durchdefiniert.»

Ein weiteres Problem sieht Raffel in der immer noch gültigen
Verordnung zur Corona-Bekämpfung. «Dort steht im Paragraf 17 Abs. 2,
dass eine Absonderung in Beherbergungsbetrieben unzulässig ist. In
der neuen Quarantäneverordnung wird jedoch gesagt, dass man sich in
einer Ferienwohnung in Quarantäne begeben kann.» Das sei für
juristische Laien schwierig: «Wir brauchen eindeutige Regelungen.»