Berater: Landtag könnte bei Notlagen auch digital tagen
Potsdam (dpa/bb) - Der Brandenburger Landtag könnte nach Ansicht der
Rechtsberater des Parlaments in außergewöhnlichen Notlagen die
Plenarsitzungen auch digital abhalten. Dafür sollte aber die
Landesverfassung geändert werden, schreibt der Parlamentarische
Beratungsdienst in einem Gutachten, das am Donnerstag veröffentlicht
wurde. Denn die Verfassung gehe vom Leitbild eines Präsenz-Parlaments
mit anwesenden Abgeordneten aus. Digitale Plenarsitzungen weichen den
Experten zufolge davon gravierend ab.
Eine Plenarsitzung per Videokonferenz verstoße nicht gegen den
Grundsatz der öffentlichen Verhandlung aus der Landesverfassung,
schreiben die Berater. Die Gefahren, die mit einer krisenhaften
Notlage verbunden seien, rechtfertigten ausnahmsweise die
Beeinträchtigung dieses Grundsatzes bei rein digitalen Sitzungen.
Die Experten sehen dafür jedoch die Voraussetzung, dass alle
Abgeordneten und weitere Beteiligte - vor allem die Vertreter der
Landesregierung - über einen technisch stabilen Internetzugang an der
Sitzung teilnehmen können. Außerdem müsse die breite Öffentlichkeit
die Sitzung über ein flächendeckend verfügbares Streamingangebot
verfolgen können. Wenn dies nicht garantiert werden könne, solle den
Abgeordneten die physische Teilnahme im Plenarsaal offengehalten
werden - dann könne es zu einer teils digitalen Plenarsitzung kommen.
Die Berater halten auch Abstimmungen und Wahlen digital für möglich -
über eine Zuschaltung der Videobilder per Videokonferenz. Für
Untersuchungsausschüsse sagen die Experten dagegen, die
Beweiserhebung müsse grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen
stattfinden.
Der Brandenburger Landtag hatte in den vergangenen Wochen wegen der
Corona-Pandemie mit mehr Abstand und im Plenum mit Plexiglas zwischen
den Abgeordneten getagt.
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