Verfassungsgericht lehnt AfD-Eilantrag zu Corona-Regeln ab

Weimar/Erfurt (dpa/th) - Thüringens Verfassungsrichter haben einen
Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Thüringer
Corona-Infektionsschutzverordnung abgelehnt. Sie werde vor einer
Entscheidung über die Verfassungsklage der AfD gegen die von der
Landesregierung verordneten Corona-Einschränkungen nicht außer
Vollzug gesetzt, teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag in
Weimar mit.

Die AfD wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass die derzeit geltende
Corona-Verordnung aufgehoben wird, sagte der stellvertretende
parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, in

Erfurt. Die Entscheidung der Verfassungsrichter zu dem Eilantrag
bezeichnete er als erwartbar.

Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung mit einer
Abwägung der Folgen. Dabei sei der Verfassungsgerichtshof zu dem
Ergebnis gekommen, dass das Interesse der AfD an der
Außervollzugsetzung hinter der Notwendigkeit der
Infektionsschutz-Grundverordnung zurücktrete. «Die gerügten
Grundrechtsverletzungen sind mit Blick auf das von der Verordnung
verfolgte Ziel eines effektiven Infektionsschutzes von eher geringem
Gewicht und deshalb vorübergehend hinzunehmen», erklärten die
höchsten Thüringer Richter. Der Staat sei zum Schutz des Lebens und
der körperlichen Unversehrtheit der Bürger «nicht nur berechtigt,
sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet».

Die AfD-Landtagsfraktion will nach Angaben von Möller die
Corona-Verordnungen vom 20. Mai und vom 9. Juni durch den
Verfassungsgerichtshof in Weimar überprüfen lassen. Wann die Richter
über die Verfassungsklage entscheiden, sei noch offen.