EU-Kommission genehmigt Rettungspaket für Lufthansa
Die Wettbewerbshüter der EU machen den Weg für das
Lufthansa-Rettungspaket endgültig frei. Ob die geplanten
Milliardenhilfen des deutschen Staates entscheidet sich nun endgültig
bei der Hauptversammlung.
Brüssel (dpa) - Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben das
Lufthansa-Rettungspaket der Bundesregierung genehmigt. Die Freigabe
der Rekapitalisierungshilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro
unterliegt allerdings der Bedingung, dass die größte deutsche
Fluggesellschaft Verpflichtungen zur Vermeidung von
Wettbewerbsverzerrungen einhält.
Zu diesen zählt, dass die Lufthansa Start- und Landerechte an den
Hauptstandorten Frankfurt und München abgeben muss. Dies soll es der
Konkurrenz ermöglichen, eine Basis mit bis zu vier Flugzeugen an den
Standorten aufzubauen.
Der Rettungsplan für die Lufthansa sieht vor, dass der staatliche
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Zuge einer Kapitalerhöhung
Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital
der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem sind stille Einlagen von
insgesamt bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit in Höhe von bis
zu 3 Milliarden Euro geplant. Letzterer unterliegt allerdings nicht
den Auflagen und war grundsätzlich bereits im März genehmigt worden.
Notwendig sind die Hilfen für die Lufthansa, weil die Corona-Pandemie
mit den folgenden Reisebeschränkungen die Geschäfte des Unternehmens
mit Ausnahme der Fracht nahezu zum Erliegen gebracht hat. In dem
Konzern mit rund 138 000 Beschäftigten stehen deswegen Zehntausende
Arbeitsplätze auf der Kippe.
Der weltweite Personalüberhang wurde zuletzt auf 22 000 Stellen
beziffert. Davon entfallen rund 11 000 Stellen auf Deutschland.
Die Lufthansa-Aktionäre sollen an diesem Donnerstag über die
Kapitalbeteiligung des Bundes und damit indirekt auch über das
gesamte Rettungspaket von 9 Milliarden entscheiden. Nachdem der
größte Lufthansa-Aktionär, der Milliardär und Industrielle Heinz
Hermann Thiele, seine Zustimmung angekündigt hat, wird mit grünem
Licht gerechnet.
Die Brüsseler EU-Kommission hatte die Regeln für Staatshilfen wegen
der Corona-Krise zuletzt deutlich gelockert. Sie wacht allerdings
weiter darüber, dass Hilfspakete nicht zu unverhältnismäßigen
Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Sieht sie diese
Gefahr, kann sie wie im Fall der Lufthansa besondere Auflagen
fordern.
Als generelle Auflage gilt zum Beispiel, dass die mit dem Geld der
Steuerzahler finanzierte Unterstützung für Unternehmen hinreichend
vergütet wird. Zudem dürfen staatlich rekapitalisierte Unternehmen
keine Dividenden mehr ausschütten und keine Bonuszahlungen mehr
leisten.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.