Gütersloher dürfen nur mit Attest Urlaub in Niedersachsen machen

Hannover (dpa) - Nach dem Corona-Ausbruch im Bereich Gütersloh
in Nordrhein-Westfalen hat Niedersachsen wie angekündigt
Beschränkungen für Urlauber aus dieser Region beschlossen. Touristen
aus den nordrhein-westfälischen Kreisen Gütersloh und Warendorf
dürfen in dem Bundesland bald nur noch mit ärztlichem Attest in
Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen übernachten.

Wer aus den beiden Kreisen kommt, benötigt von diesem Freitag an eine
Bescheinigung über einen Corona-Test, der keine Infektion ergab, wie
das Landesgesundheitsministerium am Mittwochabend mitteilte. Die
Testung dürfe bei Ankunft in der Beherbergungsstätte höchstens 48
Stunden zurückliegen, heißt es in der geänderten niedersächsischen

Corona-Verordnung. Ohne ein solches Attest gilt ein
Beherbergungsverbot. Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 5.
Juli.

In den beiden Kreisen in Nordrhein-Westfalen sei der von Bund und
Ländern festgelegte Schwellenwert für Neuinfektionen von 50 Fällen
pro 100 000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen deutlich
überschritten, begründete das Ministerium. «Es ist wichtig, dass wir

eine dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens wie im März
verhindern, als das Virus unter anderem aus Skigebieten massiv nach
Niedersachsen eingetragen wurde», sagte Gesundheitsministerin Carola
Reimann (SPD) in Hannover.

Die für Schleswig-Holstein bereits angekündigten Quarantäneregeln f
ür
Reisende aus Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh treten am
Donnerstag in Kraft. Das Landeskabinett habe am Mittwoch die bereits
am Dienstag vorgestellte angepasste Quarantäne-Verordnung
beschlossen, teilte die Landesregierung mit. Somit müssen Reisende
aus solchen Gebieten unverzüglich nach der Einreise in ihre Wohnung
oder in eine andere geeignete Unterkunft, um sich dort 14 Tage lang
zu isolieren - oder einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht
älter als 48 Stunden sein darf.