Erste Klage gegen Lockdown im Kreis Gütersloh am OVG

Münster (dpa/lnw) - Gegen den eingeschränkten Lockdown im Kreis
Gütersloh ist am Oberverwaltungsgericht des Landes
Nordrhein-Westfalen am Mittwoch eine Klage eingegangen. Ein Bewohner
der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock verlangt nach Angaben einer
Gerichtssprecherin die rechtliche Überprüfung einer Landesverordnung:
Die Corona-Regionalverordnung ist nach dem Corona-Ausbruch in einem
Schlachtbetrieb der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück in Kraft
getreten und gilt bis zum 30. Juni.

Die Verordnung sieht Einschränkungen des öffentlichen Lebens und
Kontaktbeschränkungen für das gesamte Kreisgebiet vor. Schloß
Holte-Stukenbrock liegt rund 35 Kilometer entfernt von Tönnies
südöstlich von Bielefeld am Teutoburger Wald. Der Antragsteller will
im Rahmen einer sogenannten Normenkontrollklage klären lassen, warum
die Beschränkungen auch Orte betreffen, die von dem Corona-Ausbruch
nicht betroffen sind.

Das OVG wird in dieser Woche noch keine Entscheidung in dem
Eilverfahren verkünden.