Tourismusverband will bundeseinheitliche Regelung zu Corona-Hotspot

Nicht nur die Bundesländer handhaben in der Corona-Krise den Umgang
mit Touristen unterschiedlich. Auch Landkreise erlassen eigene
Verordnungen. Urlauber sollen sich selbst informieren, wie die
Regelungen in ihren Urlaubsorten sind.

Rostock (dpa/mv) - Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern
fordert eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit Touristen aus
Corona-Hotspots. Geschäftsführer Tobias Woitendorf kritisierte am
Mittwoch, dass die Gesundheitsminister in ihrer Schaltkonferenz am
Mittwoch erneut keine gemeinsame Regelung gefunden haben.
Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) forderte die Urlauber auf, sich
vor Reiseantritt selbst über die geltenden Aufenthaltsbedingungen in
den touristischen Regionen zu informieren. Nach seinen Worten gibt es
Signale, dass sich die Gesundheitsminister der Küstenländer auf eine
einheitliche Strategie einigen.

Mecklenburg-Vorpommern hatte als erstes Bundesland ein
Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten festgelegt.
Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen folgten. Woitendorf
sagte, durchsetzbar, nachvollziehbar und transparent werde die
Regelung erst, wenn sie bundesweit einheitlich sei. «Dann schafft man
Klarheit und entlastet die Gastgeber.» Die Differenzierung der
Corona-Landesverordnung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald
habe die Schwierigkeiten in MV noch vergrößert. Woitendorf forderte
die Landesregierung auf, in Mecklenburg-Vorpommern für eine
einheitliche Regelung zu sorgen.

Die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Rostock haben bereits
Urlauber aus Risikogebieten zurückwiesen. Wie ein Sprecher des
Kreises Rostock mitteilte, musste eine am Sonntag aus Gütersloh
angereiste Gruppe von etwa 40 Personen ein Hotel im Ostseebad
Kühlungsborn wieder verlassen. Zu Wochenanfang waren von der Insel
Usedom 14 Touristen aus Corona-Risikogebieten, darunter Gütersloh,
abgewiesen worden.

Anschließend gab der Kreis neue Verfahrensweisen für den Umgang mit
Gästen aus Risikogebieten bekannt, die von der Landesverordnung
abweichen. Demnach können sich Gäste aus Risikogebieten, die ohne
aktuellen Corona-Test einreisen, in einem Labor in Greifswald auf
Corona testen lassen und müssen die Zeit bis zum Ergebnis in
Isolation in ihrer Ferienunterkunft verbringen. Glawe erklärte dazu,
eine Absonderung in der Beherbergungsstätte und eine nachträgliche
Testung seien explizit nicht gestattet.

Woitendorf verwies auf die Schwierigkeiten der Beherbergungsbetriebe.
Diese seien in einer schwierigen Situation. Sie müssten ihre Gäste
vor der Anreise auf das Beherbergungsverbot aufmerksam machen und sie
zurückweisen, wenn sie dennoch anreisen und schon im Hause sind. Die
Gäste hätten Anspruch auf Erstattung der Übernachtungskosten. «Der

Schaden bleibt beim Vermieter, wenn er nicht sofort neu vermieten
kann.» Zudem forderte er vom Bund, die Mobilität der Einwohner von
Corona-Hotspots wie den Landkreisen Gütersloh und Warendorf zu
begrenzen.

Risikogebiete sind Landkreise oder kreisfreie Städte mit mehr als 50
Infektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Im
Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben
Tage auf 270,2, wie der Kreis mitteilte.

Aus weiteren Urlaubsgebieten in Mecklenburg-Vorpommern sind bisher
keine Ausweisungen bekannt geworden. Der Sprecher des Landkreises
Vorpommern-Rügen sagte, wenn ein Vermieter Gäste abweise oder ihnen
absage, müsse er das den Behörden nicht melden. Eine Überprüfung de
r
Gästelisten durch die Ordnungsämter sei nicht möglich. In manchen
Badeorten wohne das Gros der Urlauber in nichtgewerblichen
Ferienwohnungen. Gästelisten würden erst bei der Abrechnung der
Kurtaxe eingesehen. Dies werde je nach Ortssatzung unterschiedlich
gehandhabt.