Keine rechtlichen Schritte nach Corona-Ausbruch nach Gottesdienst

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nachdem sich im Mai im Zusammenhang mit
einem Gottesdienst einer Freikirche in Frankfurt mehr als 200
Menschen mit dem Coronavirus infiziert hatten, verzichtet die Stadt
auf rechtliche Schritte. «Die nachweislichen Verstöße gegen
Empfehlungen des Landes Hessen im Gottesdienst der Baptistengemeinde
waren nicht justiziabel», erklärte Gesundheitsdezernent Stefan Majer
(Grüne) am Mittwoch. Verstöße gegen die Anordnung des Landes Hessen
waren juristisch nicht eindeutig nachweisbar.» Zuvor hatte die
«Frankfurter Allgemeine Zeitung» darüber berichtet

Nach dem Gottesdienst in der Baptisten-Gemeinde am 10. Mai im
Stadtteil Rödelheim hatten sich mehr als 200 Menschen mit dem Virus
infiziert. Das Gesundheitsdezernat betonte, dass die Gemeinde sehr
eng kooperiert habe - sowohl bei der Eingrenzung der Infektionen als
auch bei der Analyse des Infektionsgeschehens. «Die Kooperation stand
allerdings in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Einleitung
eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens», betonte Majer.

Ein Sprecher der Gemeinde hatte kurz nach dem Gottesdienst erklärt,
es seien alle Auflagen für Gottesdienste eingehalten worden. Später
räumte die Gemeinde in einem Schreiben Versäumnisse ein: «Im
Nachhinein betrachtet wäre es für uns angebracht, beim Gottesdienst
Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen zu tragen und auf den gemeinsamen
Gesang zu verzichten.»

Laut dem Artikel in der FAZ waren bei dem Gottesdienst 180 Personen
anwesend, obwohl nur Veranstaltungen mit maximal 100 Menschen
zulässig gewesen seien. Der Gottesdienst habe in einem einzigen
Bethaus, aber in zwei großen Räumen stattgefunden, hieß es in dem
Artikel mit Verweis auf Angaben des Gesundheitsamts während der
Ermittlungen.