Minister Glawe: Vor Reiseantritt über Corona-Auflagen informieren

Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry
Glawe (CDU) hat Urlauber aufgefordert, sich vor einem Reiseantritt
über die geltenden Aufenthaltsbedingungen in den touristischen
Regionen zu informieren. Laut Landesverordnung ist eine Einreise nach
Mecklenburg-Vorpommern für Personen nicht gestattet, die aus einem
Landkreis oder einer kreisfreien Stadt kommen, wo in den vergangenen
sieben Tagen die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner höher
als 50 war. Ausnahmen gelten für Menschen, die über ein ärztliches
Zeugnis (Corona-Test) verfügen, das belegt, dass keine Infektion mit
dem Coronavirus vorliegt. «Der Test darf höchstens 48 Stunden vor
Einreise vorgenommen worden sein», sagte Glawe am Mittwoch.

Eine Absonderung in der Beherbergungsstätte und eine nachträgliche
Testung seien explizit nicht gestattet. Wer aus einem Gebiet kommt,
das während des Urlaubs in Mecklenburg-Vorpommern zum Risikogebiet
wird, kann dagegen bleiben. Glawe zufolge gibt es Signale, dass sich
die Gesundheitsminister der Küstenländer auf eine einheitliche
Strategie einigen, nachdem in einer Schaltkonferenz am Mittwoch eine
bundesweite Regelung nicht gefunden wurde.

Nach Mecklenburg-Vorpommern dürfen Touristen aus anderen
Bundesländern weiterhin nur einreisen, wenn sie eine verbindliche
Buchung für mindestens eine Übernachtung nachweisen können.