Gericht: Shisha-Bars dürfen im Saarland wieder öffnen
Saarlouis (dpa/lrs) - Im Saarland dürfen Shisha-Bars wieder öffnen.
Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis nach
Mitteilung vom Mittwoch entschieden. Die aktuell geltende
saarländische Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
werde in diesem Punkt vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es gebe keinen
«tragfähigen Grund» für eine Ungleichbehandlung von Shisha-Bars
gegenüber Gaststätten, hieß es zur Begründung (2 B 222/20).
Auch liege keine «ausreichende Erkenntnisgrundlage» vor, dass durch
das Rauchen von Wasserpfeifen die bestehende Infektionsgefahr für
Menschen in geschlossenen Räumen erheblich gesteigert werde. Dieser
könne man mit einem besonderen Hygienekonzept begegnen - wie dies
auch in einigen Bundesländern praktiziert werde, hieß es.
Daher dürfe der Kläger sein Shisha-Café mit einem solchen Konzept
wieder aufsperren. Die Aufenthaltsdauer je Person sei aber auf zwei
Stunden täglich beschränkt. Der Antragsteller war wegen der
Corona-Pandemie gezwungen, sein Shisha-Café Mitte März zu schließen.
Er erklärte, die weitere vollständige Schließung sei für ihn
existenzgefährdend. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
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