Nach Lockdown in zwei Landkreisen: Münster erweitert Maskenpflicht
Münster (dpa/lnw) - Die Stadt Münster reagiert nach dem massiven
Corona-Ausbruch bei Tönnies und dem Lockdown in zwei nahegelegenen
Landkreisen mit neuen Regeln zur Maskenpflicht. «Wer aus dem Großraum
Gütersloh und Warendorf kommend Münster besucht, ist ab morgen
(Mittwoch, 24. Juni) im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz im
gesamten Stadtgebiet zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
verpflichtet», teilte die Stadt am Dienstagabend mit. Jedenfalls
dann, wenn man den Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen
nicht sicher und durchgehend gewährleisten könne. Betroffen von der
per Allgemeinverfügung angeordneten Maskenpflicht seien Personen mit
Wohnsitz im gesamten Kreis Gütersloh und im gesamten Kreis Warendorf.
Ebenso seien Personen im Stadtgebiet Münster zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes beziehungsweise Einhalten des Mindestabstandes
verpflichtet, die in Münster wohnen und sich regelmäßig im Raum
Gütersloh und Warendorf als Berufspendler aufhalten, hieß es. Die
Maßnahmen sollen bis 1. Juli gelten. «Die Corona-Pandemie breitet
sich in unserer Nachbarschaft mit erschreckender Geschwindigkeit aus.
Die jetzt beschlossene Maßnahme dient nur einem Zweck: die
Ausbreitung des Virus zu begrenzen», erklärte der Leiter des
Corona-Krisenstabes der Stadt Münster, Wolfgang Heuer.
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