Saar-Parlament beschließt Nachtragshaushalt und Corona-Hilfen

Saarbrücken (dpa/lrs) - Der saarländische Landtag beschließt am
(heutigen) Mittwoch (ab 9.00 Uhr) wegen der Corona-Pandemie einen
Nachtragshaushalt und umfangreiche Hilfen. Zunächst jedoch wird das
Parlament in Saarbrücken die Pandemie offiziell als «Naturkatastrophe
und außergewöhnliche Notsituation» anerkennen: Wegen der
Schuldenbremse ist nur so eine Kreditaufnahme möglich. Die
öffentlichen Haushalte stünden «vor einer gewaltigen
Bewährungsprobe», heißt es zur Begründung. An den Beschlüssen des

Parlaments besteht wegen der großen Mehrheit der CDU/SPD-Koalition
kein Zweifel.

Mit dem Nachtragshaushalt wird die Erlaubnis zu einer Kreditaufnahme
in Höhe von 506 Millionen Euro erteilt. Damit werden vor allem
Steuerausfälle wegen der Coronakrise ausgeglichen. Außerdem wird eine
weitere Kreditaufnahme im laufenden Jahr in Höhe von 691 Millionen
Euro genehmigt. Dieses Geld soll in ein Sondervermögen zur
Bewältigung der finanziellen Folgen der Pandemie fließen. Das
Sondervermögen soll vor allem dazu dienen, Insolvenzen und den
Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern, Vereine und
Kulturschaffende zu unterstützen, das Gesundheitswesen
aufrechtzuerhalten und die kommunalen Haushalte zu stabilisieren.

Insgesamt sollen mit dem Maßnahmenpaket nach Angaben von
Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) 2,1 Milliarden Euro mobilisiert
werden. Das Sondervermögen wird in den kommenden Jahren weiter
aufgestockt.