Gutachter: Sekten-Chefin in Mordprozess ist schuldfähig

Hanau (dpa/lhe) - Die mutmaßliche Sekten-Chefin, die sich wegen
Mordes an einem vierjährigen Kind vor dem Hanauer Landgericht
verantworten muss, ist laut einem Gutachter trotz einer
narzisstischen Persönlichkeitsstörung schuldfähig. Zu dieser Diagnose

kommt Dieter Marquetand, Facharzt für Psychiatrie, der am Dienstag
als Sachverständiger aussagte. Der Vierjährige war im August 1988 im
Haus der Hanauer Gruppe gestorben, weil er in einen Leinensack
verschnürt wurde. «Ob es sich nun um eine geschlossene religiöse
Gruppierung oder um eine Sekte handelt - aus psychologischer Sicht
ist das völlig irrelevant», befand der Gutachter, der keinerlei
Einschränkungen der Schuldfähigkeit der Angeklagten erkannte.

Marquetand sagte, die Selbstdarstellung und -überschätzung der
Angeklagten in religiösen Dingen sei zwar «schwer abnorm», stelle
aber keine Psychose wie einen Wahn dar. «Es liegt kein krankhafter
Verlauf vor.» Die Angeklagte gibt seit Jahrzehnten vor, mit Gott in
direktem Kontakt zu stehen. Der Gutachter attestierte zudem einen
«manipulierenden Umgang mit anderen Menschen - aus Mangel an
Empathie». Marquetand befand, dass der Krankenschwester die Folgen
ihres Vorgehens hätten klar sein müssen: «Sie hätte wissen müssen
,
dass Fixierungen von Patienten, beispielsweise mit einer Zwangsjacke,
niemals die Atmung eines Menschen behindern darf.» Die Einsicht in
ihr Handeln sei nicht eingeschränkt gewesen.

Die 72-Jährige ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dafür
verantwortlich, dass das zur Züchtigung in den Sack geschnürte Kind
im August 1988 starb. Die Frau soll den Jungen als vom Bösen besessen
bezeichnet haben. Die Verteidiger der Frau weisen den Vorwurf zurück.
Sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder hatten in dem seit
Oktober 2019 laufenden Verfahren über schwere Misshandlungen
berichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte den bereits zu den Akten
gelegten Fall 2015 neu aufgerollt, nachdem es Hinweise von
Sekten-Aussteigern gab. 1988 war die Behörden von einem Unfall
ausgegangen. Es hieß, der Junge sei an Erbrochenem erstickt.