GdP: Polizei kann Maskenpflicht nicht flächendeckend kontrollieren

Berlin (dpa/bb) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die vom
Berliner Senat beschlossenen Bußgelder für Verstöße gegen die
Maskenpflicht für einen richtigen Schritt. Gleichzeitig machte
Sprecher Benjamin Jendro am Dienstag aber klar, dass die Polizei die
Einhaltung der Maskenregeln nur bedingt durchsetzen könne.

Die Polizei werde unterstützen und gegen Verstöße vorgehen, sobald
eine verbindliche Regelung vorliegt, so Jendro. «Unsere Kollegen
werden das Verbot beim Blick auf den vorhandenen Personalkörper, die
hauptstadtbedingte Aufgabenvielfalt und die Verhältnismäßigkeit
derartiger Maßnahmen aber nicht flächendeckend kontrollieren können.
»
Hier seien im Fall von Bussen und Bahnen etwa die BVG und im Fall der
ebenfalls geltenden Maskenpflicht in Geschäften der Einzelhandel in
der Verantwortung.

Der Senat beschloss am Dienstag, dass bei Verstößen gegen die
Maskenpflicht künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro fällig
wird. Grund: Seit geraumer Zeit sind in Bussen und Bahnen häufiger
Menschen ohne Maske unterwegs. Nach Angaben aus der Innenverwaltung
soll die Polizei hier nun Schwerpunktkontrollen vornehmen.