Tödliche Patientenverwechslung - Berufung verworfen

Kiel (dpa/lno) - Die Bewährungsstrafe von acht Monaten für eine
Altenpflegerin wegen einer tödlichen Patientenverwechslung in
Neumünster bleibt bestehen. «Die Kammer hat die Berufung verworfen»,

sagte ein Sprecher des Landgerichts Kiel am Montag. Dort hatte am
Montag der Berufungsprozess gegen die Entscheidung des Amtsgerichts
Neumünster begonnen. Die Frau hatte die Verurteilung akzeptiert, aber
nicht die Strafhöhe.

Das Amtsgericht hatte die 52-Jährige im November vergangenen Jahres
verurteilt. Die Frau muss wegen fahrlässiger Tötung zugleich 2400
Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass die examinierte Pflegekraft am 29. April 2017 durch
die Verabreichung von 100 ml Polamidon - einem Methadonersatz - den
Tod einer 67-jährigen Patientin in Neumünster fahrlässig verursachte.


Die Angeklagte hatte der Frau demnach das Schmerzmittel gegeben,
obwohl diese und ihr Ehemann sie darauf hinwiesen, dass für sie nur
ein Wechsel der Kompressionsstrümpfe vorgesehen war, stellte der
Richter im November zur Begründung fest. Da hätten bei der
Angeklagten «alle Alarmglocken schrillen» und sie hätte die
Verordnung genau prüfen müssen.