Noch mehr Corona-Lockerungen in Bayern

München (dpa/lby) - Mit einem ganzen Schwung neuer Lockerungen bei
den Anti-Corona-Maßnahmen startet der Freistaat in die neue Woche. Ab
Montag sind bei Veranstaltungen in Innenräumen bis zu 50 Personen
erlaubt, im Freien dürfen es sogar maximal 100 sein. Das gilt
zum Beispiel für Hochzeitsfeiern, Beerdigungen und Vereinssitzungen.
Bei Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen sogar bis zu 100 Gäste
erlaubt mit zugewiesenen Sitzplätzen, in Außenbereichen bis zu 200.

In Geschäften, aber auch Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen
und Zoos sind doppelt so viele Menschen pro Quadratmeter zugelassen
wie bisher.

Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder samt
Wellness-Bereichen dürfen wieder öffnen. Auf Campingplätzen sollen
wieder gemeinsame Sanitärbereiche genutzt werden dürfen.

Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und
Moscheen oder Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ein
Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Meter und nicht wie
bisher von 2 Metern. Außerdem dürfen Laien-Chöre wieder gemeinsam
singen. Hier gilt allerdings ein größerer Sicherheitsabstand von zwei
Metern wegen der möglichen Infektionsgefahr durch Viruspartikel in
der Luft. Außerdem sollen die Proben zeitlich begrenzt werden. Und
die Staatsregierung hat regelmäßiges Lüften vorgeschrieben.

Auch der Lehrgangsbetrieb im Sport ist wieder gestattet. Die bislang
geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von 20
Personen sind aufgehoben. Die Teilnehmerbegrenzung ist nun abhängig
von der Raumgröße und der Art der Belüftung.