Bündnis 90/Grüne: Kurzarbeitergeld auch an Feiertagen zahlen

Potsdam (dpa/bb) - Die Fraktion Bündnis 90/Grüne hat die Praxis der
Bundesagentur für Arbeit kritisiert, nach der für Feiertage kein
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. Gastgewerbe und Hotellerie
würden besondern unter der Corona-Pandemie leiden, viele Arbeitgeber
hätten ihre Angestellten nicht entlassen, sondern in Kurzarbeit
geschickt, betonte Carla Kniestedt, sozialpolitische Sprecherin der
Fraktion Bündnis 90/Grüne im Brandenburger Landtag, am Sonntag in
einer Mitteilung. Für Feiertage müsse der Arbeitgeber zahlen. In
Restaurants, Pensionen und Hotels werde an Feiertagen besonders viel
gearbeitet, das sei klar, sagte sie. Es sei daher absurd, dass
ausgerechnet an diesen Tagen kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld
bestehe.

Die Landesregierung habe Arbeitsagenturen informiert und
aufgefordert, die Praxis zu überdenken, teilte Wirtschaftsminister
Jörg Steinbach (SPD) auf ihre mündliche Anfrage mit. Man wolle auf
die Arbeitsagenturen einwirken, damit die Bescheide diesen Fakt
berücksichtigen. Es sollte so entschieden werden, wie es der
Arbeitsrealität entspreche.