Günther kündigt weitere Lockerungen an

Der nächste Schritt: Veranstaltungen dürfen im Norden bald in einem
erweiterten Rahmen stattfinden. Regierungschef Günther kündigt
weitere Lockerungsschritte an. Einzelheiten muss die Regierung noch
beschließen.

Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Landesregierung wird am Dienstag
weitere Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise beschließen. «Ich gehe
davon aus, dass wir weitere Lockerungsschritte gehen werden», sagte
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
Dies betreffe zum Beispiel die Größe von Veranstaltungen.
Hintergrund: Die bisherigen Landesverordnungen greifen bis 28. Juni.
Insofern müssen Vorgaben für die Zeit danach geregelt werden.

«Wir haben ja schon angekündigt, dass wir über höhere Zahlen bei
Veranstaltungen sprechen, wenn sich das Infektionsgeschehen nicht
erhöht», sagte Günther. Das Kabinett berate am Montag und Dienstag
ein ganzes Bündel an Punkten. Am Freitag soll die neue Verordnung
dann beschlossen werden.

Die Landesregierung hatte schon Anfang des Monats Lockerungen in
Bezug auf Veranstaltungen verkündet, bei denen die Besucher auf
festen Plätzen sitzen, sie in der Regel erfasst werden und wenig
Interaktion geschieht. Das betraf zum Beispiel Vorträge, Lesungen,
Theater- und Filmvorführungen sowie Konzerte. Im Außenbereich werden
diese Veranstaltungen derzeit für bis zu 250 Gäste zugelassen und in
geschlossenen Räumen für bis zu 100.

Bei Veranstaltungen mit wechselndem Publikum, bei denen Abstände
überwiegend eingehalten werden können, etwa bei Messen, Flohmärkten
und Landmärkten, gilt dies derzeit im Freien für bis zu 100 Personen
gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände. Ordnungskräfte des
Veranstalters müssen die Einhaltung des Abstandsgebots, der
Hygienemaßnahmen und der Zugangskontrollen gewährleisten.

Familienfeiern, Empfänge oder Exkursionen, bei denen das
Abstandsgebot in der Praxis nur teilweise eingehalten werden kann,
werden mit festem und bekanntem Publikum im Außenbereich mit
entsprechenden Maßnahmen für bis zu 50 Personen erlaubt. Bei Messen,
Flohmärkten und Landmärkten soll die maximale Besucherzahl nach
bisherigem Stand ab 29. Juni im Freien auf 250 Personen steigen und
in Räumen auf 100 begrenzt werden. Großveranstaltungen mit 1000
Teilnehmern oder mehr bleiben weiterhin untersagt.