Sondersitzung des NRW-Kabinetts zu Corona bei Tönnies

Reichen die Quarantäne-Maßnahmen für die coronainfizierten
Tönnies-Beschäftigten oder sind doch flächendeckende Einschränkunge
n
nötig? Die NRW-Landesregierung tagt am Sonntag und berät über die
aktuelle Lage.

Düsseldorf (dpa) - Das nordrhein-westfälische Landeskabinett
beschäftigt sich am Sonntagmittag in einer Sondersitzung mit dem
Corona-Ausbruch bei Tönnies. Die Landesregierung will dabei die Lage
erneut bewerten, hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am
Freitag angekündigt. Einen regionalen Lockdown hatte er ausdrücklich
nicht ausgeschlossen.

Die Reihentestungen der insgesamt 6500 Mitarbeiter auf dem
Werksgelände der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück werden am Sonntag

fortgesetzt. Bis Samstagmittag waren rund 5800 Proben genommen
worden. 3127 Befunde lagen vor: Bei 1029 Beschäftigen wurde das
Coronavirus nachgewiesen, in 2098 Fällen war das Ergebnis negativ. 65
Bundeswehrsoldaten helfen bei der Probenentnahme.

Wichtiges Thema bleibt die Einhaltung der Quarantäne durch die
infizierten Mitarbeiter. Nach positiven Corona-Tests bei zahlreichen
Tönnies-Mitarbeitern hatte die Stadt Verl (Landkreis Gütersloh) am
Samstag in einem Stadtteil eine Quarantänezone eingerichtet. Mehrere
Mehrfamilienhäuser, in denen Werkvertragsarbeiter der Firma Tönnies
untergebracht sind, wurden unter Quarantäne gestellt - auch wenn sie
nicht zu den Tönnies-Beschäftigten gehören. Der gesamte Bereich wurde

mit Bauzäunen abgeriegelt. In den betroffenen Häusern leben in drei
Straßenzügen insgesamt knapp 670 Menschen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte angesichts der
Corona-Ausbrüche der vergangenen Tage vor möglichen sozialen
Konflikten. «Wir dürfen Menschen nicht diskriminieren oder
benachteiligen, die zum Beispiel im Niedriglohnbereich unter
schlechten Wohnverhältnissen die preiswerte Fleischproduktion in
bestimmten Betrieben gewährleistet haben», sagte Hauptgeschäftsführ
er
Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Landsberg betonte, man dürfe Menschen, die in beengten Verhältnissen
wohnen, keinen Vorwurf machen, weil es dort eher zu Infektionen
kommen kann. Hier seien insbesondere die Betriebe gefordert, nicht
nur für anständige Löhne und Arbeitsbedingungen zu sorgen, sondern
insbesondere auch für Wohnverhältnisse, in denen ausreichende
Hygienestandards gewährleistet werden können.