Neue Coronaschutz-Verordnung erlaubt ab 20. Juni Abi-Partys

Ein kleiner Trost für die Abiturienten in NRW: Einen echten Abi-Ball
mit Eltern und Verwandten wird es durch Corona dieses Jahr zwar nicht
geben, aber die Schüler dürfen unter sich feiern. Dafür wurde die
Coronaschutz-Verordnung extra noch einmal verändert.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Gute Nachricht für Tausende Schüler in NRW: 
Ab
Samstag (20. Juni) sind Abschluss- inklusive Abi-Partys ohne Eltern
wieder erlaubt. Dies geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung des
Landes hervor, die am Freitag veröffentlich wurde. Minderjährige
müssen eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten
mitbringen, jede Party muss mindestens zwei Tage vorher bei den
Gesundheitsbehörden angemeldet werden. Diese können die Feiern bei
einem lokalen Corona-Ausbruch auch verbieten.

Der neue Absatz in der Schutzverordnung erlaubt «ausschließlich
interne und jeweils einmalige selbst organisierte Feste von
Schulabgangsklassen oder -jahrgängen außerhalb von Schulanlagen und
Schulgebäuden», wenn sichergestellt ist, dass nur die jeweiligen
Schüler der Klasse oder des Jahrgangs kommen.

Zuletzt waren bereits Lockerungen für Feste «aus einem herausragenden
Anlass» wie Hochzeits-, Tauf-, oder Abschlussfeiern mit höchstens 50
Teilnehmern zulässig. Unter anderem weil ein Abschlussjahrgang
oftmals mehr als 50 Schülerinnen und Schüler umfasst, wurde der
Sonder-Passus ergänzt - so dass jetzt auch mehr Menschen gemeinsam
feiern können.