Neue Verordnung fürs Alltagsleben in Corona-Zeiten

Mainz (dpa/lrs) - Mit der bereits zehnten Verordnung zur Bekämpfung
der Corona-Pandemie hat die Landesregierung den Rahmen für das
Alltagsleben in Rheinland-Pfalz neu abgesteckt. Die am Freitag
veröffentlichte Verordnung hält die jüngsten Lockerungen fest und
macht klare Vorgaben zu Abstandsgebot, Maskenpflicht und
Kontaktbeschränkungen.

Wieder erlaubt sind künftig Veranstaltungen im Freien mit höchstens
350 gleichzeitig anwesenden Menschen unter
Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen - bisher lag diese
Höchstgrenze bei 250 Personen. In geschlossenen Räumen dürfen bis zu

150 Menschen gleichzeitig anwesend sein. Dabei gilt unter anderem
eine Pflicht zur Erfassung der Kontakte. «Die
Maskenpflicht ... entfällt am Platz», heißt es in der Verordnung.

Zu den Kontaktbeschränkungen gilt der Grundsatz: «Jede Person wird
angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein
Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere
oder längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu lassen.»
Zulässig sind Zusammenkünfte bis zu zehn Menschen oder von
Angehörigen zweier Hausstände.

Weiterhin untersagt ist die Öffnung von Clubs und Diskotheken sowie
von Bordellen. Auch Volksfeste sind nicht zugelassen.

Bei der Einreise aus Ländern, die als Risikogebiet eingestuft sind
gilt eine Quarantäne-Pflicht: Diese Einreisenden «sind verpflichtet,
sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene
Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und
sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort
abzusondern». Bislang galt diese Regelung für alle Einreisen aus
Ländern außerhalb der EU.

Die Verordnung des Gesundheitsministeriums tritt am kommenden
Mittwoch (24. Juni) in Kraft und gilt bis Ende August.