Flickenteppich bei straffreien Cannabis-Mengen

Stuttgart (dpa) - Nach dem Betäubungsmittelgesetz wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer
Rausch erzeugende Substanzen wie Cannabis unerlaubt anbaut,
herstellt, mit ihnen Handel treibt oder sie erwirbt. Formal ist der
Konsum von Betäubungsmitteln wegen des Grundsatzes der Straflosigkeit
der Selbstgefährdung in Deutschland straffrei, allerdings sind alle
Handlungen, die dazu führen, strafbar.

Geht es dabei lediglich um geringe Mengen zum Eigenverbrauch kann von
einer Bestrafung abgesehen werden. Der Begriff «geringe Menge» wird
von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert. In Berlin
liegt die straffreie sogenannte Eigenbedarfsmenge bei bis zu 15
Gramm, in vielen anderen Länder bei sechs Gramm. In
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen wird es bei 11
Gramm ernst.

Seit März 2017 ist es Ärzten in Deutschland erlaubt, schwerkranken
Patienten etwa mit Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen oder
Übelkeit infolge einer Chemotherapie Cannabis auf Rezept zu
verschreiben. Eine Sondergenehmigung ist nicht mehr notwendig. Die
erlaubte Höchstmenge liegt bei 100 Gramm getrocknete Cannabisblüten
pro Monat.