Corona hat Masernimpfpflicht erstmal verdrängt
Mainz (dpa/lrs) - Wegen der Corona-Pandemie ist die Masernimpfpflicht
in Rheinland-Pfalz in den Hintergrund getreten. Die Umsetzung des
Masernschutzgesetzes könne derzeit nicht abschließend beurteilt
werden, sagte die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Sabine
Schneider, der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
Seit 1. März 2020 müssen laut dem Gesetz Schüler, die neu in einer
Schule aufgenommen werden, den Nachweis bis zum ersten Unterrichtstag
vorlegen. Für die anderen Schüler gilt eine Übergangsfrist bis zum
31. Juli 2021. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Auch im
Falle von Kitas kommt der Leitung eine Schlüsselrolle zu. Die Eltern
eines Kita-Kindes müssen den Impfnachweis noch vor dem Beginn der
Betreuung vorlegen.
Die Leitungen der Einrichtungen melden den Gesundheitsämtern, wenn
ein Impfschutz gegen Masern nicht nachgewiesen werden kann, wie
Schneider erläuterte. «Seit dem 16. März waren aber Schulen und
Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz geschlossen und kehren derzeit
schrittweise wieder in den Betrieb zurück.» Die Gesundheitsämter
seien seit März zudem im Wesentlichen mit der Bewältigung der
Corona-Pandemie beschäftigt.
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