Gefangene im Südwesten dürfen bald wieder besucht werden

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach wochenlanger Zwangspause wegen des
Coronavirus dürfen Häftlinge in baden-württembergischen Gefängnisse
n
bald wieder besucht werden. Vom 29. Juni an sind Besuche von jeweils
einer Person für Gefangene wieder möglich, teilte in Stuttgart das
Justizministerium mit. Dabei soll eine Trennvorrichtung zwischen
Besuchern und Gefangenen das Infektionsrisiko mindern. Zudem gilt in
den Besuchsräumen ein Mindestabstand von zwei Metern zu sämtlichen
Personen. Körperliche Kontakte sowie die Übergabe von Nahrungs- und
Genussmitteln seien verboten, heißt es aus dem Ministerium.

Mitte März sind Gefangenenbesuche wegen der Corona-Pandemie
vollständig ausgesetzt worden - abgesehenen von Gesprächen mit
Verteidigern sowie dringenden Ausnahmefällen. Als Ausgleich für die
entfallenen Besuchszeiten wurden die Telefonzeiten in den
Gefängnissen ausgedehnt. Zudem hat das Ministerium Videotelefonie
über Skype zugelassen und den Anstalten Tablets zur Verfügung
gestellt. Diese Möglichkeit soll zunächst aufrechterhalten werden.

«Uns ist bewusst, dass die Einschränkungen der Besuche für Gefangene

eine Belastung waren und sind» sagte Justizminister Guido Wolf (CDU).
Aber das Besuchsverbot sei zum Schutz vor dem Coronavirus
unumgänglich gewesen: «Solange es keinen Impfstoff gibt, werden wir
wachsam bleiben und in den Justizvollzugsanstalten mit spürbaren
Einschränkungen leben müssen.»

Insgesamt haben sich nach Angaben des Ministeriums bislang sechs
Häftlinge in baden-württembergischen Gefängnissen mit dem Coronavirus

infiziert, sie sitzen alle in der Justizvollzugsanstalt
(JVA) Mannheim ein und sind wieder genesen.