Entzug der Contergan-Rente weitgehend ausgeschlossen

Berlin (dpa) - Leistungsansprüche aus der Contergan-Stiftung können
künftig nur noch in besonderen Ausnahmefällen aberkannt werden. Nach
einer Gesetzesänderung, die der Bundestag am späten Donnerstagabend
einstimmig verabschiedet hat, dürfen Zahlungen nur noch dann gestoppt
werden, wenn die Empfänger bei der Antragstellung vorsätzlich
unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Das Vertrauen
der Contergan-Opfer in den Fortbestand ihrer Ansprüche werde damit
als besonders schutzwürdig anerkannt, hieß es zur Begründung.
Nachträgliche Überprüfungen - wie zuletzt bei etwa 60 Betroffenen in

Brasilien - sollen damit künftig entfallen.

Das 1957 von der Firma Grünenthal auf den Markt gebrachte
Schlafmittel Contergan wurde damals von vielen Schwangeren genommen.
Doch bald kamen weltweit ungefähr 10 000 Kinder mit schweren
Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt. Seit Anfang der 70er
erhalten die Geschädigten über die Contergan-Stiftung unter anderem
eine monatliche Rente, für die der Bund und die Firma Grünenthal
aufkommen.

Derzeit gibt es etwa 2600 noch lebende Leistungsempfänger. Für viele
von ihnen ist die monatliche Contergan-Rente ihre finanzielle
Existenzgrundlage. Dank der Reform müssten die Betroffenen nicht mehr
befürchten, dass sie «von heute auf morgen ohne finanzielle
Unterstützung dastehen», versicherte Bundesfamilienministerin
Franziska Giffey (SPD). «Diese gesetzliche Regelung ist nicht nur
rechtlich, sondern auch menschlich ein wichtiges Signal.»