ist am Textanfang zusammengefasst) Lockerung der Corona-Regeln - der aktuelle Stand in den Bundesländern
Berlin (dpa) - Die Bundesländer können im Kampf gegen die
Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens
weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Hier der aktuelle
Stand der Lockerungen in den Ländern in ausgewählten Lebensbereichen.
Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie
Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die
bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr
Kaum noch unterschiedliche Regelungen gibt es inzwischen bei
Restaurants und Bars. Restaurants haben in allen Bundesländern wieder
geöffnet. Mit Ausnahme von Bayern und Bremen haben auch Bars
deutschlandweit ihren Betrieb wieder aufgenommen. Die Lokale müssen
aber Auflagen - wie etwa eine Sitzplatzpflicht für Gäste - einhalten.
Shisha-Bars dürfen nur in Niedersachsen nicht öffnen. In
Rheinland-Pfalz und dem Saarland müssen Gaststätten zudem um 24.00
Uhr schließen.
1) Kontaktbestimmungen
BADEN-WÜRTTEMBERG: In der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen mit
Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen
aus mehreren Haushalten treffen. Bei privaten Veranstaltungen dürfen
sich bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen - wenn alle
Personen miteinander verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige
Beschränkung.
BAYERN: Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu
zehn Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es gar
keine zahlenmäßige Beschränkung mehr.
BERLIN: Neben Angehörigen zweier Haushalte können sich auch wieder
bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt
unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht. Der
Senat überlegt zurzeit, die Kontaktbeschränkungen zu lockern.
BRANDENBURG: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands-
und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.
BREMEN: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im
öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind
Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein
Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der
Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze
bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende
«Zwei-Haushalts-Regel» aufgehoben.
HAMBURG: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder
treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Menschen
treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte
dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen.
NIEDERSACHSEN: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der
Öffentlichkeit treffen. Vom 22. Juni an sollen Plänen der
Landesregierung zufolge Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt
sein. Wenn die Zusammenkünfte aus Angehörigen bestehen, dürfen es
demnach auch mehr als zehn Personen sein.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im
Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch
mehr sein.
RHEINLAND-PFALZ: Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von
der Zahl der Haushalte treffen.
SAARLAND: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen.
SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis
zu zehn Menschen sind erlaubt - sowohl drinnen als auch draußen. In
einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50
Menschen bei Familienfeiern treffen.
SACHSEN-ANHALT: Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten
Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im
privaten wie im öffentlichen Raum sind zulässig.
THÜRINGEN: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings
empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren
Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.
2) Schulen und Kitas
BADEN-WÜRTTEMBERG: Alle Schüler sollen zumindest zeitweise wieder
Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen ab dem 29. Juni wieder
vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder,
die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut
werden.
BAYERN: Auch für die letzten Schüler im Freistaat gibt es wieder
Präsenzunterricht an den Schulen. Vom 1. Juli an sollen auch alle
Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.
BERLIN: Kitas haben die Rückkehr zum Regelbetrieb begonnen, ab dem
22. Juni soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang
stattfinden. Alle Schüler haben derzeit Unterricht, jedoch nur
teilweise in der Schule. Nach Ende der Sommerferien (letzter
Ferientag 7. August) sollen die Schulen zu einem Normalbetrieb
zurückkehren.
BRANDENBURG: Kitas haben wieder für alle Kinder geöffnet, die Schulen
sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären
Betrieb zurückkehren. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine
Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen
Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden.
BREMEN: Kitas haben in der Stadt Bremen im eingeschränkten
Regelbetrieb geöffnet, dieser soll ab dem 22. Juni auch für
Grundschulen gelten.
HAMBURG: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht
in der Schule bekommen. Seit Donnerstag dürfen in einem
eingeschränkten Regelbetrieb wieder alle Kinder die Kitas besuchen.
HESSEN: Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über.
Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen. In
den Grundschulen beginnt am 22. Juni wieder der normale
Präsenzunterricht.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Schüler kehren bereits schrittweise in
die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach
Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und
täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben. Die Schulhorte
sollen in den Sommerferien eine reguläre Ferienbetreuung von täglich
sechs Stunden pro Kind anbieten.
NIEDERSACHSEN: Die Kitas werden zum 22. Juni wieder für alle Kinder
geöffnet. Alle Jahrgänge haben wieder Unterricht in den Schulen.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Alle Kita-Kinder werden wieder betreut -
allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. Schüler erhalten
tageweise Präsenzunterricht, alle Grundschüler müssen wieder täglic
h
in die Schule gehen.
RHEINLAND-PFALZ: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle
Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule
gehen. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit
Einschränkungen. Bis zum 1. August sollen sie wieder den normalen
Regelbetrieb aufnehmen.
SAARLAND: Im Laufe des Junis sollen alle Schüler zumindest zeitweise
wieder an die Schule zurückkehren. Kitas haben wieder eingeschränkten
Regelbetrieb aufgenommen.
SACHSEN: Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten
Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden
Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet
werden.
SACHSEN-ANHALT: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb
zurück. Grundschüler und Kitakinder kommen täglich in die Kitas und
Grundschulen, an weiterführenden Schulen gibt es Wechselmodelle aus
Präsenzunterricht und Distanzlernen. Schüler dürfen auch ohne den
allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet
werden.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits
wieder begonnen. Alle Grundschüler werden wieder täglich im
Klassenverband unterrichtet. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll
nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder
starten. In den Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb.
THÜRINGEN: In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb.
Kindergärten und Grundschulen öffnen für alle Kinder täglich. An
weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen
Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.
3) Feste und Veranstaltungen
BADEN-WÜRTTEMBERG: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und
kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an
wieder möglich. Ab dem 1. August soll auch eine Teilnehmerzahl von
bis zu 500 Menschen erlaubt sein. Private Feiern wie Hochzeiten und
Geburtstage mit bis zu 99 Menschen sind in angemieteten Räumen
möglich, wenn Hygienekonzepte eingehalten werden.
BAYERN: Vom 22. Juni an dürfen wieder Hochzeits- und andere Feiern,
aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen stattfinden - mit
bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien.
BERLIN: Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangebote im
Innenbereich sind ab Ende Juni mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt -
bis dahin gilt die Grenze von maximal 150 Teilnehmern. Draußen dürfen
bei solchen Veranstaltungen derzeit 500 Menschen zusammenkommen, ab
dem 30. Juni bis zu 1000. Private Veranstaltungen von bis zu 50
Personen sind erlaubt, sofern diese aus zwingenden Gründen
erforderlich sind. Das gilt etwa für Trauerfeiern, standesamtliche
Eheschließungen, Taufen und Hochzeiten.
BRANDENBURG: Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder
mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste
und Konzerte. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben
bis Ende August verboten. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien
ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das
Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden.
BREMEN: Erlaubt sind Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen unter
freiem Himmel und bis zu 20 Personen in geschlossenen Räumen. Für
beides ist ein Hygienekonzept nötig. In geschlossenen Räumen muss
eine Teilnehmerliste geführt werden. Messen bleiben verboten.
HAMBURG: In Hamburg sind sämtliche öffentliche wie nicht-öffentliche
Veranstaltungen und Versammlungen bis 30. Juni untersagt.
HESSEN: Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen
nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept
vorliegt. Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen extra genehmigt
werden. Private Feiern sind mit bis zu 100 Teilnehmern möglich.
MECKLENBURG-VORPOMMERN:Die Obergrenze liegt für Veranstaltungen im
Freien bei 300 Teilnehmenden. In geschlossenen Räumen dürfen maximal
100 Personen zusammenkommen. Familienfeiern mit bis zu 50 Gästen sind
von dort an möglich, bei besonderen Familienfeiern wie Hochzeiten,
Jugendweihen und Beerdigungen sind es 75 Menschen.
NIEDERSACHSEN: Messen sind für den Publikumsverkehr weiterhin
geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant
gelten die Kontaktbestimmungen, wonach lediglich die Mitglieder
zweier Haushalte an einem Tisch sitzen dürfen.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen
und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt
werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen nun
wieder mehr als 100 Personen teilnehmen. Feste wie Jubiläen,
Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50
Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Voraussetzung sind
die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der
Gäste.
RHEINLAND-PFALZ: Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch
Messen oder Märkte, bis zu 75 Menschen unter Auflagen versammeln - ab
dem 24. Juni dann bis zu 150. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis
zu 250 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und
Kontaktdaten erfasst werden.
SAARLAND: Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen und in
geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen sind unter Auflagen
wieder erlaubt.
SACHSEN: Familienfeiern im Restaurant sind mit bis zu 50 Personen
erlaubt. Die Landesregierung plant zurzeit, größere Familienfeiern
mit bis zu 100 Gästen unter Hygieneauflagen wieder zu ermöglichen.
Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern
sind wieder zulässig - Voraussetzung sind entsprechende
Hygienekonzepte.
SACHSEN-ANHALT: Es sind private Feiern mit bis zu 20 Menschen
erlaubt. Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten,
Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen
oder Parteiversammlungen dürfen derzeit bis zu 100 Menschen kommen,
ab Juli 250 Menschen und ab September bis zu 1000. Messen bleiben
verboten.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Für öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen und
Kongresse sind im Außenbereich bis zu 250 Teilnehmende erlaubt und in
geschlossenen Räumen maximal 100 - vorausgesetzt sie sitzen. Bei
Messen und Märkten dürfen sich im Freien bis zu 100 Besucher unter
Wahrung der Abstandsregeln gleichzeitig aufhalten. Familienfeiern
sind im Freien für bis zu 50 Personen erlaubt, drinnen sind es nur 10
oder die Angehörigen zweier Haushalte. Ausnahmen gibt es bei
Hochzeiten: Sitzen alle Gäste, dürfen es draußen 250 und drinnen 100
sein. In Gaststätten sind 50 Personen erlaubt. In keinem Fall darf
getanzt werden.
THÜRINGEN: Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen
sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen.
Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei
Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden.
4) Freibäder und Freizeitparks
BADEN-WÜRTTEMBERG: Freizeitparks und Bäder dürfen öffnen.
BAYERN: Freizeitparks Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien
dürfen öffnen. Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und
Hotelschwimmbäder einschließlich der Wellness-Bereiche dürfen ab dem
22. Juni wieder öffnen.
BERLIN: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es ni
cht.
BRANDENBURG: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.
BREMEN: Freibäder können bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell
geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
HAMBURG: Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat
keine größeren Freizeitparks.
HESSEN: Freibäder und Badesee dürfen wieder unter Auflagen für die
Allgemeinheit öffnen. Kurse und Vereinstraining sind ebenfalls wieder
möglich. Freizeitparks können wieder öffnen.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Freibäder, Hallen- und Spaßbädern dürfen
wieder öffnen. Zuvor war dies eingeschränkt für den Vereinssport und
Schwimmkurse möglich. Freizeitparks dürfen ebenfalls wieder öffnen.
NIEDERSACHSEN: Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen wieder
öffnen.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt
auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher
hereinlassen. Auch Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können
unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und
Spaßbäder.
RHEINLAND-PFALZ: Freibäder, sonstige Schwimmbäder und Freizeitparks
dürfen unter Auflagen öffnen.
SAARLAND: Schwimm- und Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Freizeitparks dürfen Besucher empfangen.
SACHSEN: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein
genehmigtes Hygienekonzept haben. Hallenbäder können öffnen, wenn die
Kommunen deren Hygienekonzept genehmigt haben.
SACHSEN-ANHALT: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
Auch Hallenbäder dürfen öffnen, wenn Abstandsregeln und
Hygieneanforderungen erfüllt werden.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Freibäder und Freizeitparks können wieder öffnen.
Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen auch Hallenbäder wieder
Gäste empfangen.
THÜRINGEN: Freibäder können öffnen, ebenso Freizeitparks - solange
es
sich nicht um Kirmes-Veranstaltungen oder Ähnliches handelt. Der
Besuch von Hallenbädern sowie Thermen und Saunen ist möglich, sofern
dafür jeweils ein Infektionsschutzkonzept genehmigt wurde.
5) Fitnessstudios und Sporthallen
BADEN-WÜRTTEMBERG: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch
Sportvereine dürfen wieder in Hallen trainieren.
BAYERN: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen.
BERLIN: Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen und
Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.
BRANDENBURG: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter
Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.
BREMEN: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder
öffnen.
HAMBURG: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios,
Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder
öffnen.
HESSEN: Vereine dürfen unter Auflagen in Hallen trainieren,
Fitnessstudios sind geöffnet. Auch Wettkampfsport ist unter
bestimmten Bedingungen wieder möglich.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch
Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.
NIEDERSACHSEN: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der
Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in
Hallen ist nur bedingt möglich. Sportarten mit Körperkontakt sind
auch in geschlossenen Räumen für Gruppen mit bis zu zehn Personen
wieder erlaubt - draußen für 30 Personen.
RHEINLAND-PFALZ: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch
Vereinssport in Hallen ist unter Auflagen wieder möglich.
SAARLAND: Sport treiben in Hallen ist unter Auflagen erlaubt - im
Fitnessstudio und beim Vereinssport.
SACHSEN: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der
Halle erlaubt.
SACHSEN-ANHALT: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in
Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und
generell Kontaktsportarten wie Ringen.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in
Räumen trainieren.
THÜRINGEN: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können in
Hallen zurückkehren.
6) Demonstrationen
BADEN-WÜRTTEMBERG: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur
Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder
Höchstteilnehmerzahlen.
BAYERN: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden
werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand
bieten.
BERLIN: Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl
mehr.
BRANDENBURG: Demonstrationen im Freien sind wieder ohne Begrenzung
der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss eingehalten
und der Zutritt gesteuert werden.
BREMEN: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum
Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen
versehen werden.
HAMBURG: Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel
können Ausnahmen genehmigt werden.
HESSEN: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell
müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr
genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Demonstrationen und Veranstaltungen im Freien
sind mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt.
NIEDERSACHSEN: Demos unter freiem Himmel können ohne
Ausnahmegenehmigung stattfinden.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei
Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern,
gerechnet auf die Gesamtfläche.
RHEINLAND-PFALZ: Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen
möglich.
SAARLAND: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter
freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die
Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.
SACHSEN: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von
Teilnehmern begrenzt.
SACHSEN-ANHALT: Demonstrationen sind möglich, wenn die
Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine
pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern sind
unter Einhaltung des Mindestabstands möglich, Ausnahmen sind bei
Genehmigung möglich.
THÜRINGEN: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl
sind möglich.
7) Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder
öffnen, genauso wie Hotels.
BAYERN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder
öffnen, Wellnessbereiche dürfen ab dem 22. Juni wieder öffnen.
BERLIN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.
BRANDENBURG: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch
Campingplätze sind geöffnet.
BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze
ebenso.
HAMBURG: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste
beherbergen.
HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze
ihre Tore öffnen.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet.
Gleiches gilt für Campingplätze.
NIEDERSACHSEN: Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.
Hotels dürfen nur mit maximal 80 Prozent Auslastung betrieben werden.
Die 80-Prozent-Regel könnte Plänen der Landesregierung zufolge zum
22. Juni entfallen.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können
aufmachen.
RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen,
Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind
wieder offen.
SAARLAND: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für
den Tourismus öffnen.
SACHSEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.
SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und
Campingplätze ebenfalls.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen
öffnen.
THÜRINGEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen
aufmachen.
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