NRW-Minister fordert Generalunternehmerhaftung in Fleischindustrie

Düsseldorf (dpa) - Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann (CDU) hat nach dem jüngsten Corona-Ausbruch in der
Fleischindustrie rasche Änderungen im deutschen Arbeitsrecht
gefordert. «Wir müssen auch eine Generalunternehmerhaftung haben für

die Lebensverhältnisse dieser Menschen, wenn sie zum Beispiel in
Sammelunterkünften leben», sagte Laumann am Donnerstagmorgen bei WDR2
mit Blick auf ausländische Arbeitnehmer, die bei Subfirmen
beschäftigt sind. Die Schlachtindustrie habe sich eine Systematik
über die Werkverträge angewöhnt, wo man einfach sagen müsse, «das
s
sich die Besitzer von Schlachthöfen nicht mehr verantwortlich fühlen
für große Teile der Belegschaft», verdeutlichte Laumann.

«Ich finde, wir brauchen jetzt wirklich eine klare restriktive
Gesetzesüberarbeitung. Und es muss im Grunde dazu kommen, dass der,
der einen Schlachthof besitzt, auch eine Haftung hat für die
Werkvertragsarbeitnehmer, für die ausländischen Arbeitnehmer, die wir
ja dringend auch in dieser Branche - das muss man ja ganz klar sagen
- brauchen», betonte Laumann. NRW werde das mit Nachdruck verfolgen.
Der CDU-Politiker kritisierte, dass nach den zurückliegenden
Corona-Ausbrüchen in Coesfeld und anderen Betrieben der
Fleischindustrie zwar in Berlin Änderungen im Arbeitsrecht in den
Fokus genommen worden seien, aber bislang Ergebnisse wohl nicht vor
der parlamentarischen Sommerpause zu erwarten seien.

Der jüngste Corona-Ausbruch in der Fleischindustrie wurde bei
Deutschlands Marktführer Tönnies im Werk Rheda-Wiedenbrück
festgestellt. Mehr als 650 Menschen haben sich infiziert.