FDP und Sozialverband kritisieren Intensivpflege-Gesetzentwurf
Berlin (dpa) - Mit Blick auf den Gesetzentwurf zur Intensivpflege
wirft die FDP im Bundestag der Regierung vor, das
Selbstbestimmungsrecht von Patienten zu missachten. Ihnen drohe unter
Umständen auch gegen ihren Willen aus Kostengründen eine stationäre
Unterbringung, sagte die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion,
Nicole Westig. «Trotz einzelner Verbesserungen im Gegensatz zu
früheren Referentenentwürfen, geht der derzeitige Gesetzesentwurf
nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention.» Das beklage
auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel.
Am Mittwoch sollte über den Entwurf im Gesundheitsausschuss beraten
werden. Im Februar hatte die Bundesregierung ihn nach monatelanger
Debatte beschlossen. Nach der Vorlage von Gesundheitsminister Jens
Spahn (CDU) sollen Eigenanteile von bis zu 3000 Euro im Monat, die
Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen bislang selbst zahlen,
künftig weitgehend von den Kassen übernommen werden. Gleichzeitig
soll die Betreuung in den eigenen vier Wänden weiterhin möglich sein.
Ursprünglich war vorgesehen worden, dass die heimische Intensivpflege
zur Ausnahme wird, was jedoch zu erheblichen Protesten geführt hatte.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, der Entwurf schüre mit
unbestimmten Begriffen, die den Krankenkassen eine sehr große
Entscheidungsmacht gäben, Ängste bei den Betroffenen. Dies bezieht
sich darauf, dass Wünschen nach dem Ort von Pflegeleistungen zu
entsprechen sein soll, soweit die Versorgung dort «tatsächlich» und
«dauerhaft» sichergestellt werden könne. Es sei wichtig, hier für
Klarheit zu sorgen, forderte Vorstand Eugen Brysch.
Auch der Sozialverband VdK kritisierte den Gesetzentwurf. Dass nicht
die Patienten selbst, sondern der Medizinische Dienst der
Krankenkassen darüber entscheiden dürfe, ob Intensivpflegebedürftige
zuhause oder in einer Einrichtung versorgt und beatmet werden, sei
eine «Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes der betroffenen
Versicherten» und daher «kategorisch» abzulehnen, heißt es laut
Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch) in einer Stellungnahme.
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