771 Ermittlungsverfahren wegen Corona-Betrugs

Das Geschäft mit der Corona-Angst: Kriminelle versuchen verstärkt,
aus der Pandemie Profit zu schlagen - mit perfiden Tricks und
Corona-Versionen bewährter Betrugsmethoden. Jetzt gibt es erste
Zahlen.

München (dpa/lby) - Die bayerischen Staatsanwaltschaften haben schon
mindestens 771 Ermittlungsverfahren wegen Corona-Betrugs eingeleitet.
Das teilte das Justizministerium mit. Darunter fallen den Angaben
zufolge sowohl Betrug mit Corona-Soforthilfen als auch sonstige
Betrugsmaschen. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will am
Mittwoch (11.00 Uhr) zusammen mit der Staatsanwaltschaft München
I über die kriminellen Machenschaften im Zusammenhang mit der
Pandemie informieren. Schon Mitte Mai hatte das Ministerium
mitgeteilt, dass bayerische Behörden in mehreren Dutzend Fällen gegen
Corona-Betrüger ermitteln. So verfolgte die Zentralstelle Cybercrime
Bayern etwa zwei Dutzend Fälle von Erpressung mit perfiden Schreiben,
in denen mit der Veröffentlichung sensibler persönlicher Daten
gedroht wird und zusätzlich damit, die ganze Familie mit dem
Coronavirus anzustecken.

Im Internet hätten Cyber-Kriminelle in der Corona-Pandemie neue
Betrugsmaschen entwickelt. Als weitere Beispiele nannte das
Ministerium im Mai «Corona-Fake-Shops», die gefälschte Medikamente,
nicht-existente Impfstoffe, Schutzmasken oder Hygieneartikel
anbieten, die anderswo vergriffen sind. Die bestellte Ware wird dann
entweder gar nicht oder in schlechter Qualität geliefert.

Auch bei der weit verbreiteten Betrugsmasche des «falschen
Polizisten» oder beim Enkeltrickbetrug gibt es nach
Ministeriumsangaben inzwischen Corona-Varianten. Kriminelle geben
sich beispielsweise als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes aus und
behaupten, Corona-Tests durchführen zu wollen, um sich Zugang zu
Wohnungen zu verschaffen. In anderen Fällen spiegeln Täter vor, dass
ein Angehöriger mit dem Corona-Virus infiziert sei und dringend Geld
für seine Behandlung benötige.

Bundesweit laufen außerdem Ermittlungsverfahren gegen Verdächtige,
die Corona-Soforthilfe beim Staat beantragt haben, obwohl sie gar
nicht unternehmerisch tätig sind.