Ab Dienstag gilt's: Kitas weiten Betreuung aus Von Michael Bauer
Viele Eltern und Kinder werden erleichtert sein. Andere werden in die
Röhre gucken: Nach dem langen Pfingstwochenende sollen mehr Mädchen
und Jungen als zuletzt wieder in ihre Kitas dürfen. Auf alle
Beteiligten kommen viel Arbeit und jede Menge Veränderungen zu.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Auf dem mühsamen Weg heraus aus der
Corona-Krise hin zu etwas mehr Normalität im Alltag ist der kommende
Dienstag (2. Juni) für Eltern kleiner Kinder ein wichtiges Datum:
Dann nehmen die Kitas in Hessen den «eingeschränkten Regelbetrieb»
auf. Der Ausdruck lässt erahnen: Von Normalbetrieb kann keine Rede
sein. Was kommt auf Eltern, Kinder und Kita-Beschäftigte zu? Einige
Fragen und Antworten im Überblick:
Worum geht es?
Wochenlang gab es wegen der Corona-Pandemie nur für bestimmte Kinder
eine Notbetreuung in den Kitas, beispielsweise wenn ein Elternteil
einen systemrelevanten Beruf ausübt und der andere Elternteil
ebenfalls berufstätig war. Der Kreis wird nun erweitert. Aber eine
reguläre Kita-Betreuung für alle Kinder bedeutet der «eingeschränkt
e
Regelbetrieb» nicht.
Warum werden nicht alle Kitas für alle Kinder geöffnet?
Das zuständige Sozialministerium verweist darauf, dass sich das Land
noch immer in der Corona-Pandemie befinde und es trotz aller
erreichten Fortschritte weiter Ziel sein müsse, die Verbreitung des
Corona-Virus einzuschränken. Um das Infektionsrisiko zu minimieren,
wird auf eine allgemeine Öffnung für alle verzichtet und die
Ausweitung der Betreuung nur unter zahlreichen Auflagen erlaubt.
Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung?
Das Sozialministerium will nicht alle 4300 Kita im Land, in denen
normalerweise rund 278 000 Kinder betreut werden, mit ihren
unterschiedlichen Raum- und Personalgrößen über einen Kamm scheren
und verfolgt daher einen dezentralen Ansatz. Aus ihrer Sicht sind
beispielsweise mit Blick auf die notwendigen Hygienemaßnahmen und die
jeweilige Mitarbeiterzahl so viele Dinge zu berücksichtigen, dass am
besten konkret die Verantwortlichen vor Ort entscheieden können, in
welchem Umfang und mit welchen Kapazitäten der Kita-Betrieb erweitert
werden kann.
Was sagen die Kritiker?
Nach Ansicht der oppositionellen SPD ist der «eingeschränkte
Normalbetrieb» nicht anderes als eine Notfallbetreuung. Zudem würden
Entscheidungen auf die kommunale Ebene geschoben. Sozialminister Kai
Klose (Grüne) hätte gemeinsam mit den Trägern der Einrichtungen einen
für ganz Hessen verbindlichen Rahmenplan entwickeln müssen, in dem
die Regeln für die Wiederaufnahme der Kinderbetreuung definiert
werden. Andere Bundesländer seien hierzu in der Lage gewesen - Hessen
nicht, kritisiert die SPD-Landtagsfraktion. Die Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft Hessen (GEW) sieht die Gefahr, dass
Probleme und Konflikte auf das pädagogische Personal abgewälzt
werden.
Wie erfahren Eltern, ob sie ihre Kinder in die Kita bringen dürfen?
Die Eltern sollen sich laut Sozialministerium direkt an den Träger
ihrer Kita oder das örtliche Jugendamt wenden.
Wie wird der neue Alltag aussehen?
Die Verordnung gibt eine Richtschnur vor, an die sich Eltern, Kinder
und die Kitas halten müssen. Im Mittelpunkt: die Hygiene. So ist
gründliches Händewaschen für Kinder und Beschäftigte Pflicht,
beispielsweise nach dem Betreten der Kita, vor und nach dem Essen,
vor und nach dem Toilettengang und vor dem Aufsetzen und nach dem
Abnehmen einer Schutzmaske. Die Kinder sollen altersgerecht die
Hygieneregeln lernen und spielerisch lernen, wie sie sich am besten
ihre Hände waschen.
Müssen Kinder und Kita-Personal eine Maske tragen?
Nein, eine Vorschrift für die Zeit des Aufenthalts gibt es nicht.
Wohl aber eine Empfehlung für Situationen, etwa wenn sich ein Kind
erbrochen hat und von Erzieherinnen und Erziehern gereinigt werden
muss.
Wie ist das mit der Abstandsregelung?
Von Kindern unter sechs Jahren kann nach Ansicht des
Sozialministeriums nicht verlangt werden, sich an exakte
Abstandsregeln zu halten. Wohl aber sollen Erwachsene untereinander
und nach Möglichkeit auch mit Kindern beispielsweise beim gemeinsamen
Essen das Mindestabstandsgebot von 1,50 Meter beachten. Es soll keine
Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln von Erwachsenen
geben; bei Kindern soll dies «so weit wie möglich und vermittelbar»
vermieden werden.
Was wird sonst noch vorgeschrieben?
Die Kita-Räume sollen regelmäßig und gründlich gelüftet und gerei
nigt
werden. Die Verordnung verweist aber auf das Robert Koch-Institut,
das eine routinemäßig Flächendesinfektion in Kitas nicht empfiehlt.
Türklinken und Gegenstände, die die Kinder und Beschäftigten
anfassen, sollen jedoch regelmäßig desinfiziert werden. Kuscheltiere
oder andere Gegenstände, die die Kinder in die Hand nehmen, sollen
mindestens alle drei Tage gereinigt werden, indem sie bei mindestens
60 Grad Celsius mit Vollwaschmittel gewaschen und gründlich
getrocknet werden oder desinfiziert werden.
Was müssen Eltern beachten, wenn sie ihr Kind in die Kita bringen?
Beim Bringen und Abholen sollen sich möglichst wenige Eltern begegnen
und deshalb die entsprechenden Zeiten entsprechend gestaffelt werden.
Am besten sollen sie - je nach Alter des Kindes - die Einrichtung
überhaupt nicht betreten und wenn, dann nur mit Maske.
Was ist mit Spielen und Singen?
Sportliche Betätigungen im Innenbereich sind nicht erwünscht, weil
intensives Atmen die Luft mit Viren anreichern könnte. Singen oder
dialogische Sprechübungen könnten laut Ministerium dazu führen, dass
Tröpfchen über eine größere Distanz als 1,50 Meter transportiert
werden. Auch dies sollte beachtet werden. Gegen Singen im Freien sei
nichts einzuwenden. Generell sollen die Kitas ihre Außenbereiche
stärker nutzen. Mit versetzten Spielzeiten im Freien soll vermieden
werden, dass sich dort zu viele Kinder auf einmal aufhalten.
Ein Kinder oder eine Erzieherin wird krank. Was passiert?
Kinder und Kita-Beschäftigte müssen bei Krankheitsanzeichen wie
Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Gliederschmerzen,
Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall zu Hause bleiben.
Kinder dürfen zudem nicht in die Kita gebracht werden, wenn ein
Angehöriger des gleichen Hausstands Krankheitssymptome aufweist oder
in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit
Infizierten weniger als 14 Tage vergangen sind. Bei akut auftretenden
Krankheitsanzeichen soll ein Kind in einen eigenen Raum gebracht,
separat betreut und möglichst schnell von den Eltern abgeholt werden.
Was ist mit Tagesmüttern und Waldkindergärten?
Seit vergangenem Montag dürfen Kinder wieder von ihrer Tagesmutter
oder ihrem Tagesvater betreut werden, wenn sich alle Seiten an die
Infektionsschutzkriterien halten. Auch die gegenseitige Übernahme der
Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien - eine sogenannte
familiäre Betreuungsgemeinschaft - ist erlaubt. Die übrigen sozialen
Kontakte sollen in diesem Fall möglichst zurückgefahren werden. Der
«eingeschränkte Regelbetrieb» ab Dienstag gilt auch für die
Waldkindergärten. Wie das Betreuungsangebot im Einzelnen aussieht,
entscheiden die jeweiligen Träger, gegebenenfalls in Absprache mit
den Jugendämtern.
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