Hotels, Cafes und Restaurants öffnen wieder - unter Auflagen Von Anne Pollmann, dpa
Peu à peu können Hotels, Restaurants und Cafés wieder öffnen. In
Restaurants und anderen Gaststätten darf nun wieder gegessen und
getrunken werden. Normalität bedeutet das aber noch nicht.
Berlin (dpa) - Bundesweit werden die Corona-Regeln für das
Gastgewerbe gelockert. Aber wer nun in Restaurants, Cafés oder Hotels
geht, muss sich an ein paar Regeln halten. Die Wiedereröffnungen
im Gastgewerbe gehen mit einigen Einschränkungen einher.
WAS HAT GEÖFFNET UND WO?
Von diesem Montag an haben Restaurants in fast allen Bundesländern
geöffnet. Ausnahmen gelten für Bayern, wo vorerst nur Biergärten und
Außenbereiche aufmachen dürfen, und Sachsen-Anhalt. Dort brauchen
Wirte eine Sondergenehmigung vom Kreis, wenn sie schon am 18. Mai
öffnen wollen.
Hotels und Ferienwohnungen in Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem
Saarland, Sachsen oder Thüringen können bereits wieder
Übernachtungsgäste empfangen. Von Montag an gilt das auch für Bremen,
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Für
Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin ein Einreiseverbot bis zum 25.
Mai, Hotels und Ferienwohnungen sind aber von Montag an für
Übernachtungsgäste aus dem Bundesland geöffnet. In einzelnen Länder
n
dürfen Gäste vorerst nur in Ferienwohnungen unterkommen, etwa in
Brandenburg. Bis Ende Mai sollen Unterkünfte in allen Bundesländern
gebucht werden können.
WAS MUSS ICH VORHER BEACHTEN?
Wer zum Beispiel in Kiel essen gehen möchte, muss sich vorher
inklusive Begleitung mit Adresse und Telefonnummer anmelden. In
Nordrhein-Westfalen etwa gibt es hingegen keine Reservierungspflicht.
Einen Mund-Nasen-Schutz einzustecken, kann ebenfalls nicht schaden.
In vielen Lokalen müssen Gäste sich auch erst vor Ort registrieren.
In Bremen zum Beispiel ist das Pflicht, in Berlin gibt es dazu nur
eine Empfehlung. In vielen Restaurants werden Gästen Sitzplätze
zugeteilt. Bedient werden darf häufig nur am Tisch. An Theken darf
vielerorts niemand Platz nehmen.
WAS IST MIT ABSTANDSREGELN?
Bundesweit gelten weiterhin Abstandsregeln. Im Restaurant müssen
Tische und Stühle meist 1,5 Meter Abstand zueinander haben. Ausnahmen
gibt es teilweise zum Beispiel für Paare. Auch beim Check-in ins
Hotel sollen Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das
Notwendige beschränkt werden. Vielerorts sollen Abstandsmarkierungen
und Abtrennungen einen geregelten und sicheren Gästeverkehr sichern.
In Hessen gilt als Faustregel für Lokale eine Person pro fünf
Quadratmetern. Bei einer Fläche von 100 Quadratmetern können also
lediglich 20 Gäste bewirtet werden.
WELCHE HYGIENEVORSCHRIFTEN GIBT ES?
In manchen Restaurants zum Beispiel in Rheinland-Pfalz oder in
Brandenburg müssen sich die Gäste vor Betreten des Lokals die Hände
desinfizieren. Gebrauchtes Geschirr muss etwa in Rheinland-Pfalz mit
einer Spülmaschine bei mindestens 60 Grad gereinigt werden - das in
vielen Kneipen übliche Reinigen der Gläser in Becken mit Spül- und
Klarwasser geht also zunächst nicht.
In Sachsen etwa müssen Speisekarten abwaschbar sein. In
Mecklenburg-Vorpommern müssen zusätzlich auch Salzstreuer nach
Gebrauch desinfiziert werden. Gegenstände zur allgemeinen Verwendung
wie Salzstreuer, Pfeffermühlen oder Besteckgefäße sind in Hessen
nicht zugelassen. Buffets sind nicht untersagt. Allerdings empfiehlt
das hessische Wirtschaftsministerium auf diese zu verzichten oder
sicherzustellen, dass es keine Selbstbedienung gibt.
WO MUSS ICH EINE MASKE TRAGEN?
Wer in Rheinland-Pfalz essen geht, muss drinnen und draußen einen
Mund-Nasen-Schutz tragen, ablegen dürfen die Gäste diesen nur,
während sie am Tisch sitzen. Beim Gang zur Toilette muss der Schutz
wieder aufgezogen werden. Auch in Biergärten und Außenbereichen von
Restaurants in Bayern gilt von diesem Montag an: Wer aufsteht, muss
eine Maske aufsetzen. Die Mitarbeiter sind teilweise ebenfalls zum
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet. Andernorts gilt nur
eine Empfehlung.
WER DARF MIT WEM AM TISCH SITZEN?
In den meisten Fällen dürfen wegen der geltenden
Kontaktbeschränkungen Menschen aus zwei Haushalten miteinander am
Tisch sitzen - also etwa zwei Familien, Paare, WGs oder
Einzelpersonen. Eine maximale Anzahl der Personen pro Tisch gibt es
in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel nicht. Viele Einrichtungen
dürften aber wegen des Abstandsgebots weniger Gäste als gewöhnlich
aufnehmen können. In Schleswig-Holstein dürfen sich in einem Gastraum
höchstens 50 Gäste aufhalten. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen
maximal sechs Personen an einem Tisch sitzen.
GIBT ES KAPAZITÄTSGRENZEN IN HOTELS?
Auch hier hilft der Blick auf die Verordnungen der einzelnen Länder.
Hotels und Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein haben zum Beispiel
kein Kapazitätslimit. In Niedersachsen, wo Hotels am 25. Mai öffnen
sollen, gilt eine Belegungsobergrenze von maximal 50 Prozent. Auch im
Saarland gibt es eine gestaffelte Maximalbelegung.
WELCHE ÖFFNUNGSZEITEN GELTEN?
Auch das variiert von Land zu Land. Vielerorts dürfen Restaurants
zwischen 6.00 und 22.00 Uhr öffnen. Nordrhein-Westfalen macht dazu
aber beispielsweise keine Vorgaben.
MACHEN KNEIPEN, BARS UND SHISHA-CAFÉS WIEDER AUF?
Viele Kneipen und Bars müssen derzeit noch geschlossen bleiben.
Anders als Restaurants, Cafés und Kneipen erlaubt Nordrhein-Westfalen
zum Beispiel Bars bis auf Weiteres, nicht wieder zu öffnen, da
entsprechende Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten. Auch
in Berlin bleiben Bars und Kneipen geschlossen. Rauchergaststätten
und Shisha-Bars dürfen ebenfalls weiterhin nicht öffnen. Wann diese
Betriebe wieder Gäste empfangen dürfen, steht noch nicht fest.
WER DARF IN DEN HOTELS ÜBERNACHTEN?
Für viele Unterkünfte gelten keine Obergrenzen. In
Mecklenburg-Vorpommern öffnen Hotels aber zum Beispiel zunächst nur
für Einheimische, vom 25. Mai an können auch Gäste aus anderen
Bundesländern kommen. Bis Juni dürfen dort die Häuser nur zu 60
Prozent ausgelastet werden. Auch in Sachsen-Anhalt können
Ferienwohnungen seit Freitag öffnen, Hotels sollen am 22. Mai aber
zunächst nur für Gäste aus dem eigenen Land folgen. Kurz darauf
sollen auch Besuche aus anderen Regionen möglich sein.
WAS ÄNDERT SICH AM ANGEBOT DER HOTELS?
Einige Hotels wollen zum Beispiel nicht täglich die Betten in den
Zimmern machen. Zudem soll in einigen Hotels kenntlich gemacht
werden, wenn etwa Telefone, eine Fernbedienung oder ein Bademäntel
desinfiziert wurde. Frühstückszeiten werden teilweise verlängert.
Hallenbäder oder Saunen sind in vielen Hotels aber erstmal tabu.
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