NRW hebt Quarantäne-Vorschrift für Rückkehrer auf
Nur für ein paar Tage nach Holland - und schon mussten NRW-ler nach
ihrer Rückkehr für 14 Tage in Quarantäne. Diese Regelung hebt das
Land nun auf - Industrie und Gastronomen fordern schon länger, den
grenzüberschreitenden Austausch wieder zu erleichtern.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalen hebt die
Quarantäne-Vorschrift für Rückkehrer aus den europäischen
Nachbarstaaten auf. Das teilte die Landesregierung am Donnerstagabend
mit. Rückkehrer müssen damit nach einem Aufenthalt in den Ländern
nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne wegen der Gefahr einer
Ansteckung mit dem Coronavirus. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet
(CDU) sprach von einem «Zeichen für gute Nachbarschaft und mehr
Europa».
«Dies schafft Rechtsklarheit und ist eine große Erleichterung für die
Menschen vor allem in den Grenzregionen und sendet ein Signal an
unsere heimische Wirtschaft», erklärte Laschet. Die mit dem Bund
ausgehandelte Verständigung betreffe die EU-Länder, Island, Norwegen,
Liechtenstein, die Schweiz und Großbritannien und trete am Freitag um
0 Uhr in Kraft. Zuvor hatte die «Rheinischen Post» (Freitag)
berichtet.
Laschet hatte sich mehrfach für Quarantänelockerungen und die
Wiederbelebung des grenzüberschreitenden Tourismus eingesetzt. In
Nordrhein-Westfalen seien die Grenzen zu Belgien und den Niederlanden
zu keinem Zeitpunkt geschlossen gewesen, betonte der
Ministerpräsident. Der Austausch mit den Nachbarländern sei eng. Es
gehe auch darum, den Volkswirtschaften wieder auf die Beine zu
helfen. «Dazu gehört mittelfristig auch, den grenzüberschreitenden
Tourismus wieder zu ermöglichen. Das geht nur ohne
Quarantäne-Vorschriften», so Laschet.
NRW-Industrie und der deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
hatten sich stark für eine Öffnung eingesetzt. «Ohne offene Grenzen
stehen schon bald Millionen Arbeitsplätze auf dem Spiel», hatte der
NRW-Arbeitgeberpräsident Arndt Kirchhoff in dieser Woche der
«Rheinischen Post» gesagt. «Wir sind der Meinung, dass das
Ansteckungs- und Infektionsrisiko diesseits und jenseits der Grenzen
kein grundsätzlich höheres oder niedrigeres ist», erklärte der DEHO
GA
NRW.
Für die bisherige Quarantänepflicht gab es Ausnahmen für
Berufspendler. Unter rein gesundheitlichen Gesichtspunkten seien
solche Unterschiede nicht einleuchtend, hatte der Münsteraner
Rechtsprofessor Janbernd Oebbecke der dpa gesagt. NRW könne aber nur
über die Quarantäne entscheiden - nicht die von Bundesinnenminister
Horst Seehofer (CSU) zu entscheidende Frage der Kontrollen an
deutschen Außengrenzen, unterstrich Oebbecke.
Derzeit gilt in vielen Bundesländern, dass jeder, der aus einem
europäischen Nachbarland nach Deutschland einreist, für 14 Tage in
Quarantäne gehen muss. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte
den Bundesländern empfohlen, die bislang geltenden Quarantäne-Regeln
zu lockern und nur noch auf Menschen anzuwenden, die sich zuvor in
Drittstaaten aufgehalten haben. Also beispielsweise nicht mehr für
Deutsche, die aus Frankreich einreisen oder aus den Niederlanden. Die
Entscheidung über die Quarantäneregeln liegt alleine bei den Ländern.
Am Dienstag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht nach
einem Eilantrag eines Ferienhausbesitzers die grundsätzliche
Quarantänepflicht gekippt und damit die Diskussion angestachelt. Aus
dem Ausland Einreisende könnten nicht pauschal als Krankheits- oder
Ansteckungsverdächtige eingestuft werden, hatte der Senat im
NRW-Nachbarbundesland entschieden.
Die Entscheidung aus Düsseldorf kommt rechtzeitig vor den langen
Mai-Wochenenden zu Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Dann besuchen
regelmäßig Tausende NRW-ler die Nachbarländer, vor allem die
Niederlande.
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