Mindestens eine Woche Urlaub? Inseln regeln Tourismus unterschiedlich

Mehr Fähren setzen über, die ersten Urlaubsgäste erreichen die
ostfriesischen Inseln. Doch in Corona-Zeiten stellt sich für sie eine
wichtige Frage: Wie lange müssen sie dort bleiben?

Borkum (dpa/lni) - Die ostfriesischen Inseln haben eine
Sonderstellung - die bedeutet in der Corona-Krise für die wieder
erwünschten Urlaubsgäste unterschiedliche Regeln. Während im übrige
n
Niedersachsen seit Montag gilt, dass in Ferienwohnungen alle sieben
Tage neue Gäste kommen dürfen, sieht die Landesverordnung für die
Inseln einen Mindestmietdauer von einer Woche vor. Demnach dürfen nur
Urlauber anreisen, die für einen Aufenthalt eine Ferienwohnung, ein
Ferienhaus oder einen Campingplatz gemietet haben - sowie deren
Mitreisende aus ihrem und einem weiteren Hausstand.

Die Verordnung, die seit Montag gilt und mit Ablauf des 27. Mai außer
Kraft tritt, wird auf Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog,
Spiekeroog und Wangerooge unterschiedlich ausgelegt. Auch, weil sie
den Kommunen die Freiheit zugesteht, eigene Regeln für das Betreten
der jeweiligen Insel aufzustellen. Ein Überblick:

BORKUM: Wer zum Urlaub machen nach Borkum reisen will, braucht eine
Buchung für sieben Tage beziehungsweise sechs Nächte. «Stand jetzt,
das ist ja eine sehr dynamische Entwicklung», sagte der Vertreter des
Bürgermeisters, Frank Pahl, am Dienstagmittag. Ordnungsamt und
Polizei auf der Insel stimmen sich aktuell wegen Kontrollen ab.
Zwingend eine Woche auf der Insel aufhalten müssen sich Gäste
allerdings nicht. «Stellen Sie sich vor, Sie haben für eine Woche
gebucht und müssen dann auf einmal die Insel verlassen. Das kann man
Ihnen ja schlecht verweigern», so Pahl.

JUIST: Auf Juist sind Kontrollen ankommender Gäste geplant, sie
müssen eine Buchung für mindestens sieben Tage (sechs Übernachtungen)

vorweisen können. «Das ist kein Zwangsaufenthalt», erklärte
Bürgermeister Tjark Goerges (parteilos). «Das Ziel ist es, das
Rotationsgeschehen gering zu halten.» Auch wenn die Gäste früher
abreisten, könnte so nur alle sieben Tage eine Unterkunft an neue
Gäste vermietet werden. Er schätzt, dass mehr als drei Viertel der
Urlauber auf Juist ohnehin eine Woche oder länger bleiben.

Für die Fähren nach JUIST, NORDERNEY und BALTRUM hat der Landkreis
Aurich eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist aktuell nur eine
Auslastung von 50 Prozent erlaubt. Passagiere müssen eine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

NORDERNEY: Norderneys Bürgermeister Frank Ulrichs (parteilos) spricht
von einem Mindestaufenthalt. Eine Unterschreitung von sieben Tagen
(sechs Übernachtungen) für Feriengäste ist demnach nicht zulässig.

Verstöße gegen die Landesverordnung und die ergänzenden Bestimmungen

der Kommune können mit Bußgeld oder mit Strafe geahndet werden, wie
die Stadt auf ihrer Webseite schreibt. «Aufgrund des epidemiologisch
nicht unbedenklichen Wochenend- und Kurzzeittourismus, der
üblicherweise in dieser Zeit stattfindet sowie der im Zweifel
notwendigen Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten, macht diese
Regelung auch Sinn», so Ulrichs.

BALTRUM: Bürgermeister Berthold Tuitjer (parteilos) greift die Regel
für den Tourismus auf dem Festland auf. Dort gilt eine sogenannte
Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen für Ferienwohnungen. Das
bedeutet, dass nur alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen. Möglich

sind aber kürzere Belegungen. Wenn ein Gast zum Beispiel nur vier
Tage bleibt, müsste die Unterkunft dann noch drei Tage leer stehen
und dürfte am achten Tage neu belegt werden. «Sinn und Zweck ist es,
dass es nicht so viel Wechsel gibt. Das ist auch gewährleistet, wenn
in sieben Tagen nur ein neuer Kunde kommen darf.»

LANGEOOG: Auch Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) setzt
auf die Wiederbelegungsfrist: «Worum es geht, ist ja, dass die
Fluktuation eingeschränkt wird. Wenn jetzt jemand drei Tage auf der
Insel verbleibt, muss danach die Ferienwohnung vier Tage leer
bleiben.» Dass nur Berechtigte auf die Insel kommen, werde an den
Fähren kontrolliert. Erst- und Zweitwohnungsbesitzer müssten sich
ausweisen, bei Familienbesuchen die Verwandtschaften nachgewiesen
werden. Mieter von Ferienwohnungen müssten die Buchungsbestätigung
vorlegen.

Bei Gästen wie auch den Verantwortlichen auf der Insel habe nach
Veröffentlichung der Verordnung Unsicherheit über die Auslegung
geherrscht. «Für die Gäste ist es auch schwer zu verstehen, dass fü
r
uns manchmal die gleichen Regeln gelten wie am Festland. Das heißt,
ich kann nicht in die Ferienwohnung mit Personen aus drei
verschiedenen Haushalten», so Horn.

SPIEKEROOG: Hier gilt ein Mindestaufenthalt, wie Bürgermeister
Matthias Piszczan (CDU) sagte. Und zwar für sieben Nächte. An den
Fähren soll kontrolliert werden.

WANGEROOGE: Es gelte tatsächlich ein Mindestaufenthalt der Gäste von

sieben Tagen (sechs Übernachtungen). Das schreibt die Kurverwaltung
auf ihrer Webseite. Mieter von Ferienwohnungen für eine Woche
benötigten keine Zugangsberechtigung, die Berechtigung werde zwischen
Vermieter und Gemeinde geregelt. Eine Kontrolle erfolgt demnach bei
der An- und Abreise.

WIE IST DER AUSBLICK AUF DIE SAISON?

Die Inseln gehen von einer guten Auslastung sowohl über Pfingsten wie
auch im Sommer aus, wie die Touristikgesellschaft Ostfriesische
Inseln mitteilte. Vereinzelt seien noch freie Unterkünfte vorhanden.
Hotels, Pensionen und Jugendherbergen sollen in Niedersachsen nach
dem Stufenplan der Landesregierung ab dem 25. Mai mit einer maximalen
Auslastung von 50 Prozent wieder Urlaubsgäste begrüßen dürfen.
Dauercampen und die Nutzung von Zweitwohnungen ist schon länger
wieder erlaubt.

Tagestourismus könnten die einzelnen Inseln der Verordnung zufolge
nun auch erlauben, wie eine Regierungssprecherin erklärte. Für
Langeoogs Bürgermeisterin ist das aber wegen des schnellen
Gästewechsels - und weil sich Infektionswege schwer nachvollziehen
lassen - zunächst nicht denkbar. «Und wenn man nur 50 Prozent der
Gastronomie offen hat mit Abstandsregeln, wie sollen wir denn am Ende
13 000 Menschen auf einmal versorgen?», fragte Horn. So viele hielten
sich normalerweise in der Hochsaison am Tag auf der Insel auf. Auch
die anderen Inseln, so Horn, hätten nicht vor, Tagestourismus so
schnell zuzulassen.

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